Homophobie im Gefängnis ?!

Gefängnisleitung setzt kein Zeichen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

In der Justizvollzugsanstalt Freiburg hatten sich etwa 70 Häftlinge geweigert, das Essen aus der Anstaltsküche zu essen, weil es von einem homosexuellen Koch zubereitet wurde. Nach dem Vorfall wurde der Koch versetzt. Brigitte Aichele-Frölich, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Baden-Württemberg erklärt hierzu:

Aus Sicht des LSVD Baden-Württemberg ist es unfassbar, dass sich die Gefängnisleitung nicht klar und deutlich gegen die homophobe Hetze der Gefangenen am Arbeitsplatz positioniert hat.

Gerade Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transmenschen und Intersexuelle (LSBTI) erfahren immer wieder Anfeindungen, wenn sie sich am Arbeitsplatz nicht verstecken wollen. Bereits im Jahr 2013 zeigte eine Studie der Europäischen Grundrechts Agentur (FRA), dass sich allein in Deutschland 21 % der bei der Studie befragten Personen bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert fühlten. Durch die Ängste vor Ausgrenzung und/oder vor negativen Folgen für die Karriere bleiben LSBTI am Arbeitsplatz oft im Verborgenen und können nicht zu ihrer Identität stehen.

Der Vorfall in Freiburg zeigt noch mal deutlich, welche Folgen es haben kann, wenn man als homosexueller Mann mit seiner Identität offen geht und sich nicht weiter hinter einer heterosexuellen Fassade verstecken möchte. In kirchlichen Einrichtungen potenziert sich diese Angst noch einmal deutlich, da es hier einer lesbischen Mitarbeitenden schon einmal passieren kann, dass sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt wird, weil sie eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, besonders auch im öffentlichen Dienst, sind aufgerufen sich deutlich gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ihrer Beschäftigten zu positionieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert hier im §12 (2) Arbeitgeber_innen auf in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Dies gilt auch für den Kontakt zwischen Angestellten einer JVA und inhaftierten Personen. Homo- und Transphobie muss daher genauso entschlossen begegnet werden, wie rassistischen Übergriffen und anderen Diskriminierungen.

Hintergrund

Europäische Grundrechtsagentur (2013): LGBT-Erhebung in der EU. Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europäischen Union

Pressemeldung des LSVD vom 06.Mai 2015.Neue „Grundordnung“ für Beschäftigte bei katholischen Einrichtungen bringt kleine Lockerungen, aber keine Rechtssicherheit