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Stuttgart hat wieder eine ILSE Gruppe

Veröffentlicht am 9. Februar 2018 von LSVD Baden-Wuerttemberg
Es gibt ab jetzt regelmäßig Angebote für Eltern mit Kleinkindern und Eltern mit größeren Kindern.
Mehr dazu auf unserer Internet-Seite.
 
 
 
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Für Regenbogenfamilien in Stuttgart:

BerTA Beratungsstelle Regenbogenfamilien Stuttgart

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  • AK-Kurier:Altenkirchen: Greta outete sich während früherer Schuljahre als lesbisch und kommt in NDR-Doku zu Wort
    Wie geht es queeren Menschen in Deutschland fünf Jahre, nachdem die "Ehe für alle" beschlossen wurde? Müssen sie im Jahr 2022 noch um Akzeptanz kämpfen? Auch eine Schülerin aus der Nähe von Altenkirchen kommt in einer Dokumentation des NDR zu Wort.
  • derStandard.at:Urteil zum Adoptionsrecht für Homosexuelle in Kroatien rechtskräftig
    Im Vorjahr stellte das Zagreber Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall fest, dass homosexuelle Lebenspartner in Adoptionsverfahren nicht diskriminiert werden dürfen
  • ZDF:Schwulenverband warnt vor Stigmatisierung
    Affenpocken betreffen vor allem schwule Männer, sagt das RKI. Dabei können sich auch Heterosexuelle infizieren. Der Schwulenverband kritisiert stigmatisierende Kommunikation.
  • Übermedien:Affenpocken, voll schwul ey
    Drohende Stigmatisierung
  • Queer.de:BAMF will Schwulen in Verfolgerstaat Pakistan abschieben
    Nach Europa-Recht dürfen queere Geflüchtete eigentlich nicht abgeschoben werden, wenn sie in ihrer Heimat wegen ihrer LGBTI-Identität verfolgt werden. Das deutsche Flüchtlingsamt schert sich aber wenig um diese Vorschrift, wie ein vom LSVD dokumentierter Vorfall erneut zeigt.  
  • Mannschaft:LSVD warnt: Schwulem Pakistaner droht die Abschiebung
    Der Fall zeige laut LSVD beispielhaft auf, wie das BAMF weiterhin gegen höchstrichterliche Asylrechtsprechung zum «Diskretionsgebot» verstosse.
  • Männer*:Trotz Todesstrafe: BAMF will Schwulen abschieben
    Mit Bescheid vom 8. Februar 2022 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag eines schwulen Pakistaners aufgrund formeller Gründe als unzulässig ab. Bei der gleichzeitig durchgeführten Prüfung der Abschiebehindernisse kommt das BAMF in seiner Verhaltensprognose zu dem Schluss, dass dem Mann in Pakistan nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Gefahr vor Verfolgung drohe. 

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