PM: Bundesrat soll drohende Verschärfung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien stoppen

Der LSVD Baden-Württemberg ruft die grün-schwarze Landesregierung dazu auf, das Adoptionshilfegesetz im Bundesrat zu blockieren.

Stuttgart, 09. Juni 2020. Am 28. Mai hat der Bundestag das sogenannte Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Neben einigen positiven Aspekten verschärft das Gesetz allerdings die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame Elternschaft zu erreichen. Im Juli muss der Bundesrat noch dem Gesetz zustimmen.

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„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, die Verschärfung der Diskriminierung für Regenbogenfamilien im Bundesrat zu stoppen. Solange das Abstammungsrecht Zwei-Mütter-Familien ignoriert, müssen sie vom Adoptionshilfe-Gesetz ausgenommen werden. Es ist entwürdigend und im höchstem Maße diskriminierend, wenn der Co-Mutter durch Staat und Behörden erst einmal widersprochen wird, Mutter sein zu können.“, so Kerstin Fritzsche vom Landesvorstand des LSVD Baden-Württemberg.

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Kretschmann hat der LSVD BW die Landesregierung gebeten, das geplante Gesetz nicht im Bundesrat passieren zu lassen.

„Wir hoffen, dass generell vor allem die grün-geführten Landesregierungen der Bevormundung und Diskriminierung von lesbischen Eltern im Bundesrat widersprechen und somit den Weg in den Vermittlungsausschuss freimachen. Im April hatte der LSVD den Mitgliedern des Familien- und Rechtsausschusses im Bundestag einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet, der die Verschärfung der Diskriminierung für lesbische Eltern verhindern würde. Leider hat die Große Koalition diesen Vorschlag ignoriert“, so Fritzsche weiter.

Hintergrund

Appell des LSVD Baden-Württemberg an Ministerpräsident Kretschmann

Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist automatisch der Ehemann der Vater, unabhängig davon ob er biologische Vater ist oder nicht. Bei lesbischen Ehepaaren ist das nicht so. Immer noch muss die Co-Mutter in einem langwierigen Verfahren ihre “Eignung” als Erziehungsberechtigte beweisen. Zu dieser ohnehin schon schwierigen Situation würde mit dem Adoptionshilfe-Gesetz eine weitere Zwangsberatung hinzukommen, bei der die Co-Mutter bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse offenlegen zu muss.