Baden-Württemberg braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz – jetzt!

Breites Bündnis fordert Schließung der bestehenden Schutzlücke und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten – LSVD Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnenden

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwartet mit dem gemeinsamen Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ von der zukünftigen Regierungskoalition, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verankern.

Diese Forderung wurde von den Initiator*innen, der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg, sowie von Vertreter*innen der Erstunterzeichnenden am Montag (22.03.) im Rahmen einer Landespressekonferenz im Landtag von Baden-Württemberg der Öffentlichkeit vorgestellt. Schutzlücken bestehen – so der Aufruf – besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Eine der Initiator*innen, Lara Track vom Antidiskriminierungsbüro Heidelberg, berichtete aus der Beratungspraxis: „Folgendes ist für betroffene Personen absolut unverständlich: eine Situation, die am Arbeitsplatz, im Fitnessstudio oder beim Frisör eindeutig eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt, wird in der Schule, der Ausländerbehörde oder bei der Polizei anders bewertet. Hier fehlt der explizite Schutz vor Diskriminierung.“

In Berlin gibt es bereits seit 8 Monaten ein Landesantidiskriminierungsgesetz, und es funktioniert sehr gut. Auch in unserem Wahlprüfsteinen hatten wir uns ja bereits für ein LADG ausgesprochen. Der Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlichen Handelns und die Förderung einer Kultur von Vielfalt und Respekt in Baden-Württemberg sollte oberstes Ziel der Landesregierung sein. Eine entsprechende Landesantidiskriminierungsgesetzgebung kann dafür den richtigen Rahmen bieten und es Menschen ermöglichen, sich gegen Diskriminierungen durch öffentliche Stellen zur Wehr zu setzen. Ein zukünftiges baden-württembergisches Antidiskriminierungsgesetz könnte die bestehenden Schutzlücken des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schließen und gleichzeitig die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes stützen. 

Weil Diskriminierung nicht nur eine Angelegenheit von Minderheiten ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche.

Kerstin Fritzsche, LSVD Baden-Württemberg

Jede*r Organisation und jede* Privatperson kann sich am Appell an die zukünftige Landesregierung beteiligen.

dazu zu gehören,unddarauf vertrauen,dass unsere Gesetze ihre gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtigkeit in allen Ebenen der Gesellschaft und Politik sichern“.JuttaPagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper-und Mehrfachbehinderung schilderte die vielfältigen Situationen,in denen Menschen mit einer Behinderung von alltäglicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Dies habe sich in der Coronakrise noch verschärft. „Ein Landesantidiskriminierungsgesetz hilft, bestehende Regelungslücken zu schließen und ermutigt Menschen mit Behinderungen, sich gegen Diskriminierung zu wehren.“„Niemand muss Gewalt und Diskriminierung hinnehmen“, betont Dorothea Kleintges von der Beratungsstelle OFEK BaWü für Betroffene von Antisemitismus. „Das LADG schafft einen Rahmen, in dem Betroffene ihre Rechteeinfordern können.“Die Verbände fordern,bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klargegen Diskriminierung positioniertund ein Land,in demMenschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starkeLandesgesetzgebung vertrauen können.Über eine Online-Unterschriftensammlung (www.aufruf-ladg.de)können ab jetzt weitereOrganisationen und Einzelpersonen den Aufruf unterstützen.