
Das baden-württembergische Innenministerium plant die automatisierte und anlasslose Weitergabe sensibler Daten von trans*, inter* und nicht-binären Personen (TIN*) an Polizeibehörden. Die im November veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Meldeverordnung soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Das ist nicht mehr viel Zeit, um etwas ändern zu können. Lasst uns gemeinsam bei CSDs, auf Social Media und mit Briefen und Karten an das Innenministerium protestieren. Schreibt euren Abgeordneten, geht in Gespräche.
Um was es genau geht, warum es schlimm und dringend und wichtig ist, was wir tun, was ihr tun könnt:
Um was geht es?
Geplant ist, Änderungen des Geschlechtseintrags oder Namensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) automatisch der örtlichen Polizei und dem Landeskriminalamt zu melden – inklusive früherer Vornamen und Geschlechtseinträge.
Also so ein Datensatz würde dann umfassen: den früheren Geschlechtseintrag, den früheren Namen und Vornamen, die aktuelle Meldeadresse sowie weitere personenbezogene Daten. Dafür sind sogar entsprechende Felder bei den Datensätzen neu eingeführt worden – das ist eine Tatsache, die so zuvor noch nicht mal in der Entstehung des SBGG diskutiert wurde. Jetzt sollen also über geänderte Landes-Verordnungen neue Tatsachen geschaffen werden. Das darf nicht passieren!
Warum ist das schlimm?
TIN*-Personen werden kriminalisiert und stigmatisiert. Bereits nach geltendem Recht können Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und eines konkreten Anlasses auf Meldedaten zugreifen. Identitätsänderungen waren bislang und sind weiterhin problemlos nachvollziehbar, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine pauschale und regelmäßige Übermittlung ohne Einzelfallbezug halten wir deshalb für nicht erforderlich. Die Regelung wird unter anderem mit Sicherheitsargumenten im Bereich Extremismus- und Terrorismusprävention begründet. Das ist vorgefertigte Diskriminierung. Menschen werden bereits im Vorfeld aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt, bevor eine individuelle Prüfung stattfindet.
Wir halten zweitens diese automatische und anlasslose Weitergabe hochsensibler personenbezogener Daten für einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und datenschutzrechtlich für höchst problematisch. Die anlasslose Datenübermittlung und deren Speicherung hält auch der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte für bedenklich. Während queere Verbände an den Beratungen zur Änderung der Meldeverordnung nicht beteiligt wurden, empfahl der Landesdatenschutzbeauftragte, die Grenzen der Datenverarbeitung klarer zu formulieren. Nach seiner Auffassung dürfen die übermittelten Daten nur dann weiterverarbeitet werden, wenn hierfür eine strafprozessuale oder polizeirechtliche Grundlage besteht. Ohne konkreten Anlass dürfen sie nicht dauerhaft vorgehalten, also gespeichert werden. Außerdem müsste laut dem Landesdatenschutzbeauftragten auch technisch dafür Sorge getragen werden, die Daten derjenigen Personen, für die keine Einträge bei der Polizei vorhanden sind, zu schützen, diese also unverzüglich wieder zu löschen.
Was wir tun:
Wir haben vor seiner Wahl dem designierten Ministerpräsidenten Özdemir einen Brief geschrieben. Wir halten Reden auf CSDs und machen auf die Problematik aufmerksam. Wir sind im Gespräch mit Parteien und dem Innenministerium. Es wurde eine Petition beim Landtag eingereicht, die hoffentlich bald gezeichnet werden kann. Es gibt eine Postkartenaktion koordiniert durch das Queerfeministische Kollektiv Heidelberg, mit der Innenminister Manuel Hagel sowie Abgeordnete und die Fraktionsvorsitzenden der Parteien erreicht werden sollen.
Was können wir alle tun?
Schreibt euren Landtagsabgeordneten, bringt die Thematik in die Kommunen, in Stadtverwaltungen und zu Gemeinderäten. Erinnert an den Brief und/oder seid Teil der Postkarten-Kampagne und schreibt Innenminister Hagel. Macht auf Social Media auf das Thema aufmerksam. Und gemeinsam bringen wir den Protest auf die Straße: bei jedem CSD dieser BW-Saison. Tragt die Infos weiter, in der Kneipe, wenn ihr Freund:innen trefft. Denn wir sind mehr, und gemeinsam sind wir laut.
Warum ist wichtig, dass wir jetzt für die Rücknahme kämpfen?
Wie oben schon erwähnt, ist das, was mit der veränderten Meldeverordnung in Kraft treten soll, schon auf Bundesebene verhandelt – und zurecht abgelehnt worden. Wenn nun im November die neue Meldeverordnung in Kraft treten kann, ist das ein Selbstbestimmungsgesetz mit erweiterten Befugnissen für Behörden durch die Hintertür der Länder. Eine Verordnung kann einfach erlassen werden, sie benötigt keine Abstimmung und Beurteilung im Landtag. In Bayern ist eine veränderte Meldeverordnung bereits in Kraft. Wenn die automatische Datenübermittlung im zweiten großen Flächenland Baden-Württemberg erfolgt, eröffnet es weiteren Bundesländern ohne Probleme dieselben Möglichkeiten. Es kann und darf einfach nicht sein, dass Rechte und Schutzmechanismen, die auf Bundesebene noch gerade so greifen konnten, auf Landesebene ausgehöhlt werden.
Wer wir sind: Wir sind ein Bündnis aus mehr als 40 queeren Verbänden, Vereinen, Institutionen, Einzelpersonen in Baden-Württemberg, darunter das Queere Netzwerk BW, der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt BW, MISSION Trans, IG CSD Stuttgart e.V., Queerfeministisches Kollektiv Heidelberg, CSD Karlsruhe, 100% Mensch, PLUS Rhein-Neckar.
