Theater Rampe in Stuttgart ruft auf zum mitmachen beim Projekt – Sortiert Euch

Tribünen-Aktion im öffentlichen Raumsortiert_euch
Schlossplatz Stuttgart	Fr. 19./ Sa. 20./ So. 21. Juni 2015, 15 - 20 Uhr
Marienplatz Stuttgart	Fr. 26./ Sa. 27./ So. 28. Juni 2015, 15 - 20 Uhr
Die genauen Uhrzeiten werden noch mitgeteilt
sortiert_euchTheater-Aktion im Theater Rampe 
Fr. 03./ Sa. 04. Juli 2015, 
jeweils um 20 Uhr Mi. 08./ Do. 09./Fr. 10./ Sa. 11. Juli 2015, jeweils um 20 Uhr

 

Mit dem Motto „SORTIERT EUCH!“ thematisieren wir die regenbogenfahne.pngvielschichtige Zusammensetzung unserer urbanen Gesellschaft. Trotz des gemeinsamen und geteilten Lebensraums sortieren wir uns in verschiedene Gruppen, die alle ihre eigenen sozialen, religiösen oder politischen Interessen verfolgen.
Stuttgart ist so eine Stadt, die sich durch ihre bunte Offenheit und die Unterschiedlichkeit ihrer vielen Gemeinschaften auszeichnet.
Das Theater Rampe und die Künstlergruppe Monster Truck möchten mit dem Aufruf „SORTIERT EUCH!“
15 Gruppen die Möglichkeit geben, sich selbst und ihre prägende Rolle für das Stuttgarter Stadtbild zu repräsentieren. Dabei möchten wir ein möglichst vielschichtiges Bild von Stuttgart und seinen Bürgerinnen und Bürgern präsentieren.
Zu diesem Zweck errichten wir an den letzten beiden Wochenenden im Juni eine Theatertribüne, auf der eine Gruppe von 50 Menschen sitzen kann. Diese Tribüne stellen wir auf zwei populäre Plätze Stuttgarts, zunächst auf den Schlossplatz, anschließend auf den Marienplatz.
Wir bitten nun jede der 15 Gruppen, sich abwechseln und für jeweils eine Stunde auf dieser Tribüne zu versammeln. Wann genau der Termin für die jeweiligen Gruppen stattfinden, werden wir in den kommenden Wochen gesondert vereinbaren und kommunizieren.
Jede Gruppe hat eine Stunde Zeit, sich und ihren Platz in der Stadtgemeinschaft zu repräsentieren. Dabei ist die Aufgabe nur, sich eine Stunde lang auf unsere Tribüne zu setzen. Darüber hinaus hat jeweils eine Person aus jeder Gruppe die Chance 1000,-€ zu gewinnen. Zusätzlich zu den 1000,-€ gewinnt man einmalige Gelegenheit, seine Gruppe für 5 Minuten auf der Bühne des Theater Rampe Stuttgart zu repräsentieren und darzustellen.
So wird aus der Tribünen-Aktion im öffentlichen Raum ein Theaterabend, der sich aus jeweils einem Mitglied der 15 Gruppen zusammen setzt. Dieser Abend findet an den ersten beiden Wochenenden im Juli insgesamt 6 Mal statt. Hierbei gilt für die 15 Teilnehmer das Motto „Alles kann, nichts muss!“
Ich und meine Kollegen vom Theater Rampe und von Monster Truck freuen uns sehr, wenn Sie nach wie vor Lust haben unser Projekt zu unterstützen. Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Unsere Kontaktdaten sowie alle wichtigen Informationen und Fakten finden Sie unten noch mal in gebündelter Version.

Wir  freuen uns über jeden Teilnehmer, wenn es im Juni für uns heißt:
SORTIERT EUCH!
 
Mit herzlichen Grüssen
 
Sebastian König
Produktionsleitung „Display“

Wer Lust hat mit zu machen meldet sich Bitte bei Sebastian König.  EMAIL:kontakt@sortierteuch.de     TELEFON: 0157 328 389 84

„DISPLAY“ / MONSTER TRUCK

C/O

Theater Rampe
Filderstraße 47
70180 Stuttgart
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Petition: Frau Merkel, öffnen Sie die Ehe für alle

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In Irland sagt eine große Mehrheit der Bevölkerung: Ja zu gleichen Rechten, Nein zur Homophobie und Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Liebe. In Deutschland will eine genau so breite Mehrheit, dass das diskriminierende Eheverbot für lesbische und schwule Paare endlich fällt. Auch die Anhänger/innen von CDU/CSU wünschen sich mehrheitlich die volle Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Liebe.

Gemeinsam mit Campact startet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) als Kampagnenpartner eine Petition an Kanzlerin Merkel: Beenden Sie die Diskriminierung. Folgen Sie dem Beispiel Irlands und öffnen Sie die Ehe auch für lesbische und schwule Paare. Gleiches Recht auf Ehe für alle!

https://www.campact.de/gleichstellung/

Foto: Markus Ulrich

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Homophobie im Gefängnis ?!

Gefängnisleitung setzt kein Zeichen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

In der Justizvollzugsanstalt Freiburg hatten sich etwa 70 Häftlinge geweigert, das Essen aus der Anstaltsküche zu essen, weil es von einem homosexuellen Koch zubereitet wurde. Nach dem Vorfall wurde der Koch versetzt. Brigitte Aichele-Frölich, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Baden-Württemberg erklärt hierzu:

Aus Sicht des LSVD Baden-Württemberg ist es unfassbar, dass sich die Gefängnisleitung nicht klar und deutlich gegen die homophobe Hetze der Gefangenen am Arbeitsplatz positioniert hat.

Gerade Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transmenschen und Intersexuelle (LSBTI) erfahren immer wieder Anfeindungen, wenn sie sich am Arbeitsplatz nicht verstecken wollen. Bereits im Jahr 2013 zeigte eine Studie der Europäischen Grundrechts Agentur (FRA), dass sich allein in Deutschland 21 % der bei der Studie befragten Personen bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert fühlten. Durch die Ängste vor Ausgrenzung und/oder vor negativen Folgen für die Karriere bleiben LSBTI am Arbeitsplatz oft im Verborgenen und können nicht zu ihrer Identität stehen.

Der Vorfall in Freiburg zeigt noch mal deutlich, welche Folgen es haben kann, wenn man als homosexueller Mann mit seiner Identität offen geht und sich nicht weiter hinter einer heterosexuellen Fassade verstecken möchte. In kirchlichen Einrichtungen potenziert sich diese Angst noch einmal deutlich, da es hier einer lesbischen Mitarbeitenden schon einmal passieren kann, dass sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt wird, weil sie eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, besonders auch im öffentlichen Dienst, sind aufgerufen sich deutlich gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ihrer Beschäftigten zu positionieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert hier im §12 (2) Arbeitgeber_innen auf in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Dies gilt auch für den Kontakt zwischen Angestellten einer JVA und inhaftierten Personen. Homo- und Transphobie muss daher genauso entschlossen begegnet werden, wie rassistischen Übergriffen und anderen Diskriminierungen.

Hintergrund

Europäische Grundrechtsagentur (2013): LGBT-Erhebung in der EU. Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europäischen Union

Pressemeldung des LSVD vom 06.Mai 2015.Neue „Grundordnung“ für Beschäftigte bei katholischen Einrichtungen bringt kleine Lockerungen, aber keine Rechtssicherheit

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Neue „Grundordnung“ für Beschäftigte bei katholischen Einrichtungen bringt kleine Lockerungen, aber keine Rechtssicherheit

Wir raten deshalb allen verpartnerten Beschäftigten dringend, ihre Verpartnerung weiter geheim zu halten.

Zu der gestern von der deutschen Bischofskonferenz veröffentlichten neuen Grundordnung für Beschäftige bei katholischen Einrichtungen

erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

Die neue „Grundordnung“ für Beschäftigte bei katholischen Einrichtungen bringt kleinere Lockerungen für lesbische und schwule Beschäftigte in katholischen Einrichtungen. Das ist nicht Nichts, aber weiterhin viel zu wenig. Jeder auch noch so kleine Schritt nach vorne ist im Interesse der Betroffenen zu begrüßen, aber hier sind viel grundlegendere Änderungen erforderlich, um die unmenschlichen Praktiken im kirchlichen Arbeitsrecht abzustellen.

Der für die Ausarbeitung der neuen Grundordnung federführende Kölner Kardinal Woelki hat in einem Interview erklärt: „Mit der Novelle ist von den Bischöfen auch beschlossen worden, dass die «Erklärung zur Unvereinbarkeit von Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz» vom 24. Juni 2002 aufgehoben wird. Die Eingehung einer Lebenspartnerschaft stellt in Zukunft weiterhin einen Loyalitätsverstoß dar, wird aber analog zur Wiederverheiratung in der Regel nur in Ausnahmefällen geahndet.“

Eine genauere Analyse der neuen Grundordnung ergibt, dass zwischen dieser Ankündigung und dem tatsächlichen Wortlaut der neuen Grundordnung eine Kluft besteht. Die neue „Grundordnung“ unterscheidet sich in vielen Punkten kaum von der alten. Insbesondere bringt sie den Beschäftigten, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind oder dies beabsichtigen, keine Rechtssicherheit. Ob ihnen gekündigt wird oder nicht, hängt allein von der Einstellung des zuständigen Bischofs ab. Damit kommt es wahrscheinlich zu weniger Kündigungen. Aber niemand kann sich sicher sein. Der Druck auf die Beschäftigten bleibt und Menschen werden weiter in Angst gehalten.

Die Eingehung einer Lebenspartnerschaft ist weiterhin ein „schwerwiegender Loyalitätsverstoß“ (Artikel 5 Abs. 2c und 3). Neu ist, dass dies nicht mehr für nicht-katholische Beschäftigte gilt, also protestantische, muslimische oder keiner Konfession angehörende Menschen, die in katholischen Einrichtungen arbeiten.

Der Loyalitätsverstoß führte nach der alten Grundordnung bei „pastoral, katechetisch oder leitend tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica tätig sind“, ausnahmslos zur Kündigung. Zu den leitenden Mitarbeitern zählten beispielsweise auch die Leiterinnen und Leiter eines Kindergartens. In der neuen Grundordnung ist die Formulierung „leitend tätige“ Beschäftigte durch die folgende Formulierung ersetzt worden: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit „einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden“. Kardinal Woelki hat in seinem gestrigen Interview eingeräumt, dass den Bischöfen dadurch die Möglichkeit eingeräumt worden sei, Leiterinnen von Kindergärten und sonstige Beschäftigte in die Gruppe einzuordnen, denen immer gekündigt werden muss.

Bei sonstigen Beschäftigten hängt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung sowohl nach der alten als auch nach der neuen Grundordnung von den „Einzelfallumständen“ ab. Die Gesichtspunkte, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind, werden zwar in der neuen Grundordnung etwas anders umschrieben als in der alten, aber das wird in den meisten Bistümern nicht zu einer anderen Praxis führen.

Die Katholische Kirche hat bisher bei allen Beschäftigten, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen waren, auf einer Kündigung bestanden, gleichgültig wie die Umstände des Einzelfalles waren. So hat sie z.B. immer wieder jungen Müttern gekündigt, wenn diese nicht bereit waren, sich von ihrer Frau zu trennen und ihr Kind als Alleinerziehende großzuziehen. Gleichzeitig hat sie den Gekündigten hohe Abfindungen bezahlt, damit diese nicht an die Öffentlichkeit gehen.

Insgesamt vermittelt die neue Grundordnung den Eindruck, dass sich die Bischöfe über den Umgang mit Lebenspartnern nicht einig waren. Sie haben den konservativen Bischöfen die Möglichkeit eingeräumt, Lebenspartner weiter wie bisher zu kündigen. Andererseits haben liberalere Bischöfe wie Kardinal Woelki nun die Möglichkeit, Lebenspartner nicht mehr in jeden Fall zu kündigen. Demgemäß wird in Art. 5 Abs. 4 der neuen Grundordnung angeordnet, dass die kirchlichen Arbeitgeber zunächst die Stellungnahme einer „zentralen Stelle“ einholen sollen, die in den Bistümern eingerichtet werden.

Lebenspartner, die bei katholischen Einrichtungen beschäftigt sind, können somit nach wie vor nicht abschätzen, ob ihnen gekündigt wird, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen sollten.

Wir raten ihnen deshalb dringend, ihre Lebenspartnerschaft weiter geheim zu halten, bei den Standes- und Meldeämtern Auskunftssperren eintragen zu lassen und bei den Finanzämtern die Steuerklasse I zu beantragen.

Grundordnung in der Fassung vom 28.09.2011
http://www.dbk-shop.de/media/files_public/yhnibouiv/DBK_1195000.pdf

Grundordnung in der Fassung vom 27.04.2015
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/Grundordnung_GO-30-04-2015_final.pdf

LSVD-Ratgeber: Kündigung wegen Eingehung einer Lebenspartnerschaft
http://www.lsvd.de/recht/kurzratgeber-muster/kuendigung-durch-katholische-kirche.html

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Rechtspopulismus und religiös-fundamentalistischer Ideologie die Stirn bieten

Gemeinsam gegen Rassismus, Sexismus und Homophobie

Anlässlich der am 21. März 2015 stattfindenden Kundgebung „Stuttgart ist und bleibt bunt! Gegen Rassismus, Sexismus und Homophobie“ erklärt Brigitte Aichele-Frölich, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Baden-Württemberg:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) tritt dafür ein, dass Rassismus, Sexismus und Homophobie nicht unwidersprochen bleiben und ruft zur Teilnahme an der Kundgebung „Stuttgart ist und bleibt bunt“ auf. Wir müssen uns entschlossen den Kräften entgegenstellen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft mit rechtspopulistischer und religiös-fundamentalistischer Ideologie unterminieren wollen. Wir müssen all jenen die Stirn bieten, die unterschiedliche Lebensentwürfe nicht ertragen können und Vielfalt nur als Angriff, aber nie als Bereicherung verstehen. Wir müssen alle jenen widersprechen, die verbissen und wütend das eigene Weltbild zum Maßstab erheben und im Namen von Ehe und Familie, Religion und Abendland gegen all jene zu Felde ziehen, die (den eigenen) rassistischen und homophoben Vorstellungen widersprechen.

Christlich-fundamentalistische Kreise sind sich nicht zu schade für unheimliche Bündnisse mit rechtspopulistischen Parteien und Parolen. Sie sind sich nicht zu schade, für gezielte Diffamierungen und Stimmungsmache. Umso erschreckender, dass sich auch die CDU in Baden-Württemberg nicht eindeutig distanziert, sondern auf Kosten von Lesben, Schwulen und Transgender am rechten Rand fischt.

 

Der LSVD Baden-Württemberg unterstützt die Landesregierung auch weiterhin in dem geplanten Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“. Die homophobem Diffamierungen und Hassparolen verdeutlichen umso mehr die Notwendigkeit einer aktiven Politik für ein angst- und diskriminierungsfreies Zusammenleben. Laut einer Befragung aus dem Jahr 2014 haben in Baden-Württemberg zudem die Hälfte aller Befragten negative Reaktionen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung / Geschlechtsidentität erlebt. Das verdeutlicht einmal mehr den Handlungsbedarf.

Die Förderung der Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender ist kein Angriff auf Ehe und Familie, sondern elementar für eine demokratische und offene Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht.

Link zur Studie

http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Offenheit_und_Akzeptanz/Onlinebefragung_Aktionsplan_Akzeptanz_2014.pdf

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