Pressemeldung „Gleichstellung von LSBTTIQ im Grundgesetz fest verankern“

Pressemeldung, 13. April 2018

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, Bundesratsinitiative zu unterstützen

Am Dienstag hat das Land Berlin angekündigt, eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Gleichheitsartikels um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“ auf den Weg zu bringen. Bisher sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ) nicht explizit im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg freut sich über die Berliner Bundesratsinitiative. Fast 70 Jahre nach in Kraft treten des Grundgesetzes, ist die Einbeziehung von LSBTTIQ in den Artikel 3, Absatz 3 längst überfällig. Seit mehr als zwei Jahrzehnten erhebt der LSVD die Forderung, der Gleichwertigkeit von LSBTTIQ endlich auch Verfassungsrang zu geben.“ betont Brigitte-Aichele Frölich aus dem Landesvorstand des LSVD Baden-Württemberg.

Die Gleichheitsartikel einiger Landesverfassungen, wie beispielweise in Berlin oder Thüringen, enthalten bereits heute Verweise auf die sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität. Die Erweiterung des Artikels 3 würde hier ein bundeseinheitliches Zeichen setzen.

„Besonders in Zeiten in denen Rechtspopulist*innen mit homophoben und transfeindlichen Anfeindungen Stimmung gegen LSBTTIQ machen, ist eine Aufnahmen der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes dringend geboten. Unsere Verfassung muss deutlich machen, dass LSBTTIQ Teil unserer gesellschaftlichen Normalität sind“, so Aichele-Frölich weiter.

Hintergrund
Berlin fordert Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes
Bundesratsinitiative: Senat will Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität vor Diskriminierung im Grundgesetz verankern

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