Das Adoptionshilfegesetz, das lesbische Eltern zusätzlich benachteiligt und diskriminiert hätte, ist vom Tisch. Am Donnerstagabend hat dies der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und -rat entschieden. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung. Jetzt muss es allerdings an die Reform des Abstammungsrechts gehen.
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat legte einen Einigungsvorschlag zur Reform des Adoptionsrechts vor, der eine Diskriminierung lesbischer Eltern vermeiden soll.
Neben sicherlich vielen guten Aspekten hätte das sogenannte Adoptionshilfegesetz die Situation von lesbischen Eltern mit Kind oder Kindern verschlechtert, weil diese sich zusätzlich zu den Prüfungen durchs Jugendamt zur Erlangung der Stiefkindadoption noch einer Beratung hätten unterziehen und den Behörden mutmaßlich bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse hätten offenlegen müssen. Diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung war so nicht hinnehmbar. Während der Mann in einer heterosexuellen Ehe automatisch Vater des in die Ehe geborenen Kindes ist – egal, ob er auch der biologische Vater ist -, muss die Co-Mutter in einem teils langwierigen und unangenehmen Verfahren immer noch ihre “Eignung” als Erziehungsberechtigte beweisen.
Für uns war das Anlass, hier an die baden-württembergische Landesregierung zu appellieren, das Gesetz nicht den Bundesrat passieren zu lassen. Unterstützt wurde dies auch von Queer Grün. Tatsächlich hat der Bundesrat im Juli den Gesetzentwurf gestoppt. „Lesben sind ohnehin dadurch benachteiligt, dass sie in diesen Fällen überhaupt einen Antrag auf Stiefkindadoption stellen und ein umständliches familiengerichtliches Verfahren durchlaufen müssen“, so Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Dazu hatte er im Juli im Bundesrat eine bemerkenswerte Rede gehalten.
Über das vorliegende Gesetz hinaus bleibe die vollständige Gleichstellung lesbischer Paare sein Ziel, so der Sozialminister. Dies sei aber nicht im Adoptionsrecht zu leisten. Dazu bedürfe es einer künftigen Änderung des Abstammungsrechts. Dies ist auch Ziel des LSVD. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden, damit eine Stiefkindadoption in Zukunft Geschichte ist. Zwei Entwürfe hierzu, vom Frühjahr 2019 und vom Herbst diesen Jahres, sind versandet. Wir fordern dringend eine Reform des Abstammungsrechts für die Vielfalt heutiger Familienformen. Für das stete Engagement in beiden Angelegenheiten möchte der LSVD BW Lucha seinen Dank aussprechen.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Gesetz könnte mit dem neuen Kompromissentwurf noch dieses Jahr abgewickelt werden. Vermutlich geht der Entwurf schon kommende Woche in den Bundestag, wo eine Mehrheit wahrscheinlich ist und könnte dann am 18. Dezember den Bundesrat passieren – mit Zustimmung von Baden-Württemberg.