Der Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg (LSVD) begrüßt die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zum Thema Hasskriminalität, sieht aber nach wie vor Nachbesserungsbedarf bei der Erfassung entsprechender Straftaten und fragt sich, wie die „Stuttgarter Erklärung“ konkret und praxistauglich umgesetzt werden soll.
Bei ihrer Sitzung Ende vergangener Woche befasste sich die Innenministerkonferenz zum ersten Mal mit dem Thema Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Als Beschluss bat das Gremium das Bundesinnenministerium, eine unabhängige Fachkommission einzuberufen und veröffentlichte eine fünf Seiten lange „Stuttgarter Erklärung“, eine Art Selbstverpflichtung, gemeinsam gegen Hasskriminalität und Hate Speech vorzugehen – on- und offline. Dies könnte der Beginn einer abgestimmten Politik gegen Hasskriminalität sein. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt wie der LSVD-Bundesverband das Vorhaben. „Bereits zwei Mal stand ein nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Koalitionsvertrag der ehemaligen Großen Koalitionen. Umgesetzt wurde leider nichts“, so Kerstin Fritzsche vom Vorstand. „Dafür ist es sinnvoll, erst einmal eine Basis zu schaffen, aufgrund derer Hasskriminalität gegen queere Menschen überhaupt breit und sinnvoll erfasst und analysiert werden kann. Jetzt gibt es eine erneute Chance dazu, und das zukünftige Bundesinnenministerium könnte und sollte das entsprechend umsetzen.“
Polizeiliche Kriminalstatistik BW weist queerfeindliche Straftaten nicht gesondert aus
Allerdings sieht der LSVD Baden-Württemberg auch weiterhin die Länder in der Pflicht. Vor allem die Kriminalstatistiken der Länder müssen sich ändern. Unter den Bundesländern veröffentlicht lediglich Berlin regelmäßig die gemeldeten Zahlen von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, nun will Bremen dem Beispiel folgen. „Seit drei Jahren haben wir als Verband regelmäßig beim baden-württembergischen Innenministerium und dem Staatsministerium nachgefragt, ob die grün-schwarze Landesregierung Fälle von Hasskriminalität und Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gesondert erfassen und in der jährlichen Kriminalstatistik entsprechend ausweisen möge“, so Fritzsche.
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