Automatische Datenweitergabe – nicht mit uns! Die Änderung der Meldeverordnung in BW muss weg

In BW soll zum 1.11. eine Änderung der Meldeverordnung in Kraft treten, die TIN*-Personen betrifft. Grafik: Kerstin Rudat
In BW soll zum 1.11. eine Änderung der Meldeverordnung in Kraft treten, die TIN*-Personen betrifft. Grafik: Kerstin Rudat

Das baden-württembergische Innenministerium plant die automatisierte und anlasslose Weitergabe sensibler Daten von trans*, inter* und nicht-binären Personen (TIN*) an Polizeibehörden. Die im November veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Meldeverordnung soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Das ist nicht mehr viel Zeit, um etwas ändern zu können. Lasst uns gemeinsam bei CSDs, auf Social Media und mit Briefen und Karten an das Innenministerium protestieren. Schreibt euren Abgeordneten, geht in Gespräche.

Um was es genau geht, warum es schlimm und dringend und wichtig ist, was wir tun, was ihr tun könnt:

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