„Je öffentlichkeitswirksamer Unternehmen mit LSBTTIQ-Diversity agieren, desto höher ist der Einfluss auf die Unternehmenskultur“

Die Akzeptanz von sexueller Identität und selbstbestimmter Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht – auch am Arbeitsplatz.

In diesem Jahr fallen der IDAHOBIT, der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, und der deutsche Diversity-Tag, mit dem Unternehmen ein Zeichen für Vielfalt setzen, fast zusammen. Anlass für uns, das Thema Diskriminierung am Arbeitsplatz zum Schwerpunkt zu machen. Denn wie sonst üblich können wir auch im zweiten Jahr hintereinander Corona-bedingt leider nicht auf die Straße gehen und dort über Diskriminierung und Hasskriminalität informieren. Dafür haben wir bei der Organisation PROUT AT WORK und der LSBTTIQ-Mitarbeitenden-Gruppe von Porsche nachgefragt und Euch ein paar Zahlen zusammengestellt.

Die Akzeptanz von sexueller Identität und selbstbestimmter Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht. Das sehen sowohl unsere Gesetze als auch die internationalen Menschenrechte so vor. Trotzdem findet auch im Jahr 2021 noch Diskriminierung statt. Und Gewalt. Weltweit, auch bei uns in Deutschland. Gesetze bzw. deren Auslegung und Verfolgung der Straftaten sind teils zu lasch – oder es fehlt an wirksamem Diskriminierungsschutz.

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Wie formuliert mensch richtig, um etwas über Homo- und Transfeindlichkeit zu erfahren?

In den vergangenen anderthalb Wochen gab es viel Wirbel um zwei suggestiv gestellte Fragen zu LSBTTIQ in der aktuellen Stuttgarter Bürgerumfrage. Wie es oft einfach passiert, war die Absicht eigentlich gut, aber die Umsetzung eben nicht so gut. Niemand wollte Intoleranz in der Landeshauptstadt auch noch befördern, das wurde klargestellt. Trotzdem läuft die Umfrage leider weiter.

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Baden-Württemberg braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz – jetzt!

Breites Bündnis fordert Schließung der bestehenden Schutzlücke und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten – LSVD Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnenden

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwartet mit dem gemeinsamen Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ von der zukünftigen Regierungskoalition, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verankern.

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Weihnachten im Kreise der Lieben auch für LSBTTIQ ermöglichen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann, liebe Landesregierung,

die Corona-Krise ist mit massiven Einschränkungen und Einschnitten für uns alle verbunden. Gleichwohl verstärkt die Pandemie auch bestehende Verletzlichkeiten und Ungleichheiten. Die Auswirkungen von Corona und die politischen Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen nicht alle Menschen gleich, sondern je nach Lebenslage unterschiedlich und in unterschiedlicher Intensität.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg erkennt die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an, appelliert gleichzeitig, die Lebensrealität von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTIQ) nicht aus dem Blick zu verlieren. Die für Weihnachten geplanten Ausnahmeregelungen bei den Kontakteinschränkungen sollen nur für den engsten Familienkreis gemacht werden. Als LSVD Baden-Württemberg kritisieren wir deutlich, dass so nur enge Familienangehörige als wichtigste Bezugspersonen gelten. Die Idee der heilen Kernfamilie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die LSBTTIQ in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit ihren Familien gebrochen haben.

Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher für LSBTTIQ essenziell und überlebenswichtig. Ihnen soll jetzt ein gemeinsames Weihnachten verboten werden. Das verstärkt die soziale Isolation von LSBTTIQ. Das kann so nicht hingenommen werden.

Wir möchten Sie daher bitten, sich an den Formulierungen des Bundeslandes Berlin zu orientieren. Demnach dürfen sich zu Weihnachten maximal fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren zu privaten Zusammenkünften treffen. Diese Regelung trägt den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung und ermöglicht ein Weihnachten im Kreise der Lieben für alle.

Brigitte Aichele-Frölich, Katharina Binder, Kerstin Fritzsche, Ulrike Goth, Anne Steiner

UPDATE 23.12.2020

Aufgrund unseres Briefes hatten wir am Freitag ein Gespräch mit dem Staatsministerium. Dies verlief sehr gut, und wir haben einen Vorschlag für eine ergänzende Formulierung gemacht, da die Verordnung sich nicht mehr ändern ließ. Leider wurde dieser von der grün-schwarzen Landesregierung nicht angenommen. Aber die FAQs auf der entsprechenden Website zu der Corona-Verordnung wurden kurzfristig noch angepasst. Dort heißt es jetzt: „Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Von der Beschränkung auf zwei Haushalte ausgenommen sind Ehegatten, Lebenspartner*innen (eingetragene Lebenspartnerschaft), Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in direkter Linie also Großeltern, Eltern und Kinder. Dabei dürfen es aber ebenfalls insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Den Haushalten zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu. Hierdurch ist es möglich, dass sich vier Personen aus vier Haushalten mit einem entsprechenden Näheverhältnis treffen können.“ Allerdings dürften die meisten so kurz vor Heiligabend ohnehin schon ihre Planungen gemacht haben…

LSVD BW begrüßt Entscheidung zum Adoptionshilfegesetz

Das Adoptionshilfegesetz, das lesbische Eltern zusätzlich benachteiligt und diskriminiert hätte, ist vom Tisch. Am Donnerstagabend hat dies der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und -rat entschieden. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung. Jetzt muss es allerdings an die Reform des Abstammungsrechts gehen.

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat legte einen Einigungsvorschlag zur Reform des Adoptionsrechts vor, der eine Diskriminierung lesbischer Eltern vermeiden soll.

Immer noch ist in Deutschland Mami nur die Co-Mutter.

Neben sicherlich vielen guten Aspekten hätte das sogenannte Adoptionshilfegesetz die Situation von lesbischen Eltern mit Kind oder Kindern verschlechtert, weil diese sich zusätzlich zu den Prüfungen durchs Jugendamt zur Erlangung der Stiefkindadoption noch einer Beratung hätten unterziehen und den Behörden mutmaßlich bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse hätten offenlegen müssen. Diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung war so nicht hinnehmbar. Während der Mann in einer heterosexuellen Ehe automatisch Vater des in die Ehe geborenen Kindes ist – egal, ob er auch der biologische Vater ist -, muss die Co-Mutter in einem teils langwierigen und unangenehmen Verfahren immer noch ihre “Eignung” als Erziehungsberechtigte beweisen.

Für uns war das Anlass, hier an die baden-württembergische Landesregierung zu appellieren, das Gesetz nicht den Bundesrat passieren zu lassen. Unterstützt wurde dies auch von Queer Grün. Tatsächlich hat der Bundesrat im Juli den Gesetzentwurf gestoppt. „Lesben sind ohnehin dadurch benachteiligt, dass sie in diesen Fällen überhaupt einen Antrag auf Stiefkindadoption stellen und ein umständliches familiengerichtliches Verfahren durchlaufen müssen“, so Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Dazu hatte er im Juli im Bundesrat eine bemerkenswerte Rede gehalten.

Über das vorliegende Gesetz hinaus bleibe die vollständige Gleichstellung lesbischer Paare sein Ziel, so der Sozialminister. Dies sei aber nicht im Adoptionsrecht zu leisten. Dazu bedürfe es einer künftigen Änderung des Abstammungsrechts. Dies ist auch Ziel des LSVD. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden, damit eine Stiefkindadoption in Zukunft Geschichte ist. Zwei Entwürfe hierzu, vom Frühjahr 2019 und vom Herbst diesen Jahres, sind versandet. Wir fordern dringend eine Reform des Abstammungsrechts für die Vielfalt heutiger Familienformen. Für das stete Engagement in beiden Angelegenheiten möchte der LSVD BW Lucha seinen Dank aussprechen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Gesetz könnte mit dem neuen Kompromissentwurf noch dieses Jahr abgewickelt werden. Vermutlich geht der Entwurf schon kommende Woche in den Bundestag, wo eine Mehrheit wahrscheinlich ist und könnte dann am 18. Dezember den Bundesrat passieren – mit Zustimmung von Baden-Württemberg.