LSVD BW begrüßt Entscheidung zum Adoptionshilfegesetz

Das Adoptionshilfegesetz, das lesbische Eltern zusätzlich benachteiligt und diskriminiert hätte, ist vom Tisch. Am Donnerstagabend hat dies der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und -rat entschieden. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung. Jetzt muss es allerdings an die Reform des Abstammungsrechts gehen.

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat legte einen Einigungsvorschlag zur Reform des Adoptionsrechts vor, der eine Diskriminierung lesbischer Eltern vermeiden soll.

Immer noch ist in Deutschland Mami nur die Co-Mutter.

Neben sicherlich vielen guten Aspekten hätte das sogenannte Adoptionshilfegesetz die Situation von lesbischen Eltern mit Kind oder Kindern verschlechtert, weil diese sich zusätzlich zu den Prüfungen durchs Jugendamt zur Erlangung der Stiefkindadoption noch einer Beratung hätten unterziehen und den Behörden mutmaßlich bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse hätten offenlegen müssen. Diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung war so nicht hinnehmbar. Während der Mann in einer heterosexuellen Ehe automatisch Vater des in die Ehe geborenen Kindes ist – egal, ob er auch der biologische Vater ist -, muss die Co-Mutter in einem teils langwierigen und unangenehmen Verfahren immer noch ihre “Eignung” als Erziehungsberechtigte beweisen.

Für uns war das Anlass, hier an die baden-württembergische Landesregierung zu appellieren, das Gesetz nicht den Bundesrat passieren zu lassen. Unterstützt wurde dies auch von Queer Grün. Tatsächlich hat der Bundesrat im Juli den Gesetzentwurf gestoppt. „Lesben sind ohnehin dadurch benachteiligt, dass sie in diesen Fällen überhaupt einen Antrag auf Stiefkindadoption stellen und ein umständliches familiengerichtliches Verfahren durchlaufen müssen“, so Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Dazu hatte er im Juli im Bundesrat eine bemerkenswerte Rede gehalten.

Über das vorliegende Gesetz hinaus bleibe die vollständige Gleichstellung lesbischer Paare sein Ziel, so der Sozialminister. Dies sei aber nicht im Adoptionsrecht zu leisten. Dazu bedürfe es einer künftigen Änderung des Abstammungsrechts. Dies ist auch Ziel des LSVD. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden, damit eine Stiefkindadoption in Zukunft Geschichte ist. Zwei Entwürfe hierzu, vom Frühjahr 2019 und vom Herbst diesen Jahres, sind versandet. Wir fordern dringend eine Reform des Abstammungsrechts für die Vielfalt heutiger Familienformen. Für das stete Engagement in beiden Angelegenheiten möchte der LSVD BW Lucha seinen Dank aussprechen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Gesetz könnte mit dem neuen Kompromissentwurf noch dieses Jahr abgewickelt werden. Vermutlich geht der Entwurf schon kommende Woche in den Bundestag, wo eine Mehrheit wahrscheinlich ist und könnte dann am 18. Dezember den Bundesrat passieren – mit Zustimmung von Baden-Württemberg.

Keine Zustimmung zum Adoptionshilfegesetz!

Am Donnerstag hat der Bundestag das sogenannte Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Neben sicherlich vielen guten Aspekten verschlechtert das Gesetz aber die Situation von lesbischen Ehen mit Kind oder Kindern.

Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist automatisch der Ehemann der Vater – egal, ob er auch der biologische Vater ist oder nicht. Bei lesbischen Eltern ist dies nicht so. Immer noch muss die Co-Mutter in einem teils langwierigen und unangenehmen Verfahren ihre „Eignung“ als Erziehungsberechtigte beweisen. Zu dieser ohnehin schon schwierigen Situation würde mit dem Adoptionshilfegesetz für das Frauen-Paar hinzukommen, sich auch noch einer Beratung unterziehen und Behörden mutmaßlich bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse offenlegen zu müssen.

Kinder in Regenbogenfamilien sind Wunschkinder. Menschen, die hier Eltern seien wollen, nehmen sehr viel auf sich – auch finanziell – , um sich ihren Kinderwunsch erfüllen zu können. Die Elternschaft ist sorgfältig durchdacht und lange geplant. Zwei-Mütter-Familien sind Herkunftsfamilien. Das Verfahren der Stiefkindadoption ist hier völlig fehl am Platz. Es ist entwürdigend und in höchstem Maße diskriminierend, wenn der nicht-biologischen Co-Mutter durch Staat und Behörden erst einmal widersprochen wird, Mutter sein zu können.

Der LSVD Baden-Württemberg appelliert deshalb an die baden-württembergische Landesregierung: Bitte lassen Sie diese Diskriminierung nicht zu!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Minister*innen, bitte lassen Sie das neue Adoptionshilfegesetz nicht im Bundesrat passieren. Bitte stimmen Sie nicht zu, damit wenigstens ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden kann. In einem anderen, weiteren Schritt muss dringend das Abstammungsrecht reformiert werden. Nur das wäre eine wirkliche Hilfe für Regenbogenfamilien. Wie lange sollen lesbische und schwule Eltern nach der Ehe-Öffnung noch warten, bis ihre Rechte auf diesem Gebiet verbessert werden? Bedenken Sie bitte, dass es hier auch um das Kindeswohl geht, und helfen Sie uns, indem Sie sich für eine Reform einsetzen.

Der Appell ging der Landesregierung in dieser Woche zu.

Wer sich weiterhin mit uns für eine Reform des Abstammungsrechts einsetzen möchte, kann hier unsere Petition unterschreiben.

Landessynode Württemberg streitet über öffentliche Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren

Lesben- und Schwulenverband kritisiert eingebrachten Entwurf

Stuttgart, 29. November 2018. Gestern hat die 15. Württembergische Evangelische Landessynode es wiederholt versäumt, die Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Ein Antrag, der zumindest die öffentliche Segnung erlauben würde, wurde zwar in die Synode eingebracht, eine endgültige Entscheidung fällt jedoch erst im Frühjahr 2019. Der Entwurf sieht vor, Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in einem öffentlichen Gottesdienst in bis zu einem Viertel der Kirchengemeinden zu ermöglichen, wenn eine Dreiviertelmehrheit des Kirchengemeinderats und der Pfarrer*innen dieser zustimmt. Der Kirchenrat darf jedoch erst darüber entscheiden, wenn er vorher vom Oberkirchenrat dazu ermächtigt wurde. An der Praxis der nicht öffentlichen Segnungen im Rahmen der Seelsorge soll festgehalten werden. Weiterlesen