3 Jahre BerTA in Stuttgart: ein Erfolg für Regenbogenfamilien

Unsere Beratungsstelle BerTA, ein wichtiger Anlaufpunkt für Regenbogenfamilien und alle, die es werden wollen, in Stuttgart, hat am 3. Mai 2024 dreijähriges Bestehen im Jugendhaus Degerloch gefeiert. BerTA ist die einzige Beratungsstelle für Regenbogenfamilien in Baden-Württemberg.

3 Jahre BerTA. Foto: LSVD BW
3 Jahre BerTA. Foto: LSVD BW

Schnell ging es – und schwupps ist BerTA schon drei Jahre alt! BerTA steht für „Beratungsstelle, Treffpunkt und Anlaufstelle für Regenbogenfamilien“. Das Jubiläum am 3. Mai bot einen festlichen Rahmen für Regenbogenfamilien. Es gab herzliche Grußworte von Barbara Straub, der Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit der Stadt Stuttgart, und Brigitte Lösch, der stellvertretenden Landtagsvizepräsidentin a.D. und Schirmfrau von BerTA. Neben sehr vielen Regenbogenfamilien besuchten auch Oliver Hildenbrand, MdL und queerpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, und Klaus Nopper (CDU), Mitglied des Gemeinderats der Stadt Stuttgart, die Jubiläumsfeier. 

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Herr Buschmann, setzen Sie die Reform des Abstammungsrechts um – jetzt!

Wir veröffentlichen an dieser Stelle den offenen Brief der Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilienfachkräfte (BIG RBBF) an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni rief die BIG mit ihren Partnerorganisationen, also auch dem LSVD, Minister Buschmann auf, die im Koalitionsvertrag versprochenen Reformen endlich umzusetzen. Anhand von Alltagsbeispielen zeigen wir den Reformbedarf und die notwendigen Lösungen auf – Lösungen, die sich allesamt am Kindeswohl orientieren. Eine weitere Verschleppung stellt einen massiven Verstoß gegen dieses wichtige Leitprinzip dar!

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Minuspunkte beim Thema queere Bildung – LSVD BW zu 365 Tagen Grün-Schwarz in zweiter Auflage

In dieser Woche wird der grün-schwarze Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode ein Jahr alt. „Jetzt für morgen“ heißt der „Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ von Grünen und CDU. Sehr viel Erneuerung versprach das 162-Seiten-Werk in der Tat in Sachen Antidiskriminierungsarbeit und LSBTTIQ-Rechten. Was ist schon umgesetzt, was auf dem Weg, wo hakt’s noch?

Der neue Koalitionsvertrag ist fertig.
Der Koalitionsvertrag spricht an sieben Stellen von Belangen und Rechten für LSBTTIQ.

„Die erneute Auflage des Erfolgs-Regierungsbündnisses Grün-Schwarz hatte sich vor einem Jahr im Bereich Antidiskriminierungsarbeit und Gleichstellung von queeren Menschen in Baden-Württemberg viel vorgenommen. Noch nie zuvor war ein Koalitionsvertrag querschnittsmäßig und ressortübergreifend so prall gefüllt mit Maßnahmen gegen Diskriminierung“, so Kerstin Rudat vom Vorstandsteam des Lesben- und Schwulenverbands Baden-Württemberg e.V.. „Umso wichtiger ist, jetzt jedes Jahr draufzuschauen, was bereits erreicht bzw. eingehalten wurde.“

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Keine Zustimmung zum Adoptionshilfegesetz!

Am Donnerstag hat der Bundestag das sogenannte Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Neben sicherlich vielen guten Aspekten verschlechtert das Gesetz aber die Situation von lesbischen Ehen mit Kind oder Kindern.

Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist automatisch der Ehemann der Vater – egal, ob er auch der biologische Vater ist oder nicht. Bei lesbischen Eltern ist dies nicht so. Immer noch muss die Co-Mutter in einem teils langwierigen und unangenehmen Verfahren ihre „Eignung“ als Erziehungsberechtigte beweisen. Zu dieser ohnehin schon schwierigen Situation würde mit dem Adoptionshilfegesetz für das Frauen-Paar hinzukommen, sich auch noch einer Beratung unterziehen und Behörden mutmaßlich bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse offenlegen zu müssen.

Kinder in Regenbogenfamilien sind Wunschkinder. Menschen, die hier Eltern seien wollen, nehmen sehr viel auf sich – auch finanziell – , um sich ihren Kinderwunsch erfüllen zu können. Die Elternschaft ist sorgfältig durchdacht und lange geplant. Zwei-Mütter-Familien sind Herkunftsfamilien. Das Verfahren der Stiefkindadoption ist hier völlig fehl am Platz. Es ist entwürdigend und in höchstem Maße diskriminierend, wenn der nicht-biologischen Co-Mutter durch Staat und Behörden erst einmal widersprochen wird, Mutter sein zu können.

Der LSVD Baden-Württemberg appelliert deshalb an die baden-württembergische Landesregierung: Bitte lassen Sie diese Diskriminierung nicht zu!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Minister*innen, bitte lassen Sie das neue Adoptionshilfegesetz nicht im Bundesrat passieren. Bitte stimmen Sie nicht zu, damit wenigstens ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden kann. In einem anderen, weiteren Schritt muss dringend das Abstammungsrecht reformiert werden. Nur das wäre eine wirkliche Hilfe für Regenbogenfamilien. Wie lange sollen lesbische und schwule Eltern nach der Ehe-Öffnung noch warten, bis ihre Rechte auf diesem Gebiet verbessert werden? Bedenken Sie bitte, dass es hier auch um das Kindeswohl geht, und helfen Sie uns, indem Sie sich für eine Reform einsetzen.

Der Appell ging der Landesregierung in dieser Woche zu.

Wer sich weiterhin mit uns für eine Reform des Abstammungsrechts einsetzen möchte, kann hier unsere Petition unterschreiben.