Baden-Württemberg wird LSBTIQA+-Freiheitsraum – Wir begrüßen das Votum

Gestern hat der Landtag von Baden-Württemberg dem Antrag „Baden-Württemberg wird Freiheitsraum für LSBTIQA+ Personen“ zugestimmt. Der Antrag orientiert sich an einer Entschließung des Europäischen Parlaments, die EU zum Freiheitsraum für LSBTTIQ* zu erklären. Mit dem gestrigen Votum ist Baden-Württemberg das dritte Bundesland nach Berlin und Bremen, das sich zur Freiheitszone für Queers erklärt.

„Wir begrüßen es, dass sich der Landtag mit der Annahme des Antrags ‚Baden-Württemberg wird Freiheitsraum für LSBTIQA+-Personen‘ deutlich gegen Queerfeindlichkeit stellt und sich ebenfalls den Forderungen des Europäischen Parlaments anschließt“, so Kerstin Rudat aus dem Landesvorstand. „LSBTTIQ* sollten überall in der EU die Freiheit genießen, ihre sexuelle und geschlechtliche Identität zu leben und öffentlich zu zeigen, ohne Angst vor Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung haben zu müssen. Die Behörden auf allen Regierungsebenen innerhalb der EU sind damit in die Pflicht genommen, die Gleichheit und die Grundrechte aller, einschließlich LSBTTIQ*-Personen, zu schützen und zu fördern.“

Baden-Württemberg wird nach Berlin und Bremen LSBTIQA+ Freedom Zone

Den Erst-Antrag hatte die SPD gestellt. Grüne, FDP und CDU hatten sich diesem mit einem Änderungsantrag angeschlossen, sodass das Anliegen in einem neuen Entschließungsantrag gemeinsam ins Parlament eingebracht wurde. Überraschenderweise wurde der Antrag einstimmig am Donnerstag im Landtag angenommen – auch die AfD stimmte ihm zu.

Der LSVD Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung, engagiert Hass und Hetze zu begegnen und ihre Bemühungen im Kampf gegen LSBTTIQ*-feindliche Hassgewalt und -kriminalität zu verstärken. Dazu gehört es auch, endlich ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Kerstin Rudat: „Wir sehen die Erklärung zur LSBTIQA+-Freiheitszone als Versprechen der baden-württembergischen Landesregierung, sich verstärkt dem Schutz und der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Menschen zu widmen sowie für ihren Schutz im In- und Ausland einzutreten.“

Der Antrag findet sich hier.

EU: Das Parlament ruft die EU zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ aus

LSVD Baden-Württemberg begrüßt „Stuttgarter Erklärung“ – Straftatbestand Hasskriminalität weiter differenzieren

Der Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg (LSVD) begrüßt die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zum Thema Hasskriminalität, sieht aber nach wie vor Nachbesserungsbedarf bei der Erfassung entsprechender Straftaten und fragt sich, wie die „Stuttgarter Erklärung“ konkret und praxistauglich umgesetzt werden soll.

Bei ihrer Sitzung Ende vergangener Woche befasste sich die Innenministerkonferenz zum ersten Mal mit dem Thema Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Als Beschluss bat das Gremium das Bundesinnenministerium, eine unabhängige Fachkommission einzuberufen und veröffentlichte eine fünf Seiten lange „Stuttgarter Erklärung“, eine Art Selbstverpflichtung, gemeinsam gegen Hasskriminalität und Hate Speech vorzugehen – on- und offline. Dies könnte der Beginn einer abgestimmten Politik gegen Hasskriminalität sein. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt wie der LSVD-Bundesverband das Vorhaben. „Bereits zwei Mal stand ein nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Koalitionsvertrag der ehemaligen Großen Koalitionen. Umgesetzt wurde leider nichts“, so Kerstin Fritzsche vom Vorstand. „Dafür ist es sinnvoll, erst einmal eine Basis zu schaffen, aufgrund derer Hasskriminalität gegen queere Menschen überhaupt breit und sinnvoll erfasst und analysiert werden kann. Jetzt gibt es eine erneute Chance dazu, und das zukünftige Bundesinnenministerium könnte und sollte das entsprechend umsetzen.“

Polizeiliche Kriminalstatistik BW weist queerfeindliche Straftaten nicht gesondert aus

Allerdings sieht der LSVD Baden-Württemberg auch weiterhin die Länder in der Pflicht. Vor allem die Kriminalstatistiken der Länder müssen sich ändern. Unter den Bundesländern veröffentlicht lediglich Berlin regelmäßig die gemeldeten Zahlen von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, nun will Bremen dem Beispiel folgen. „Seit drei Jahren haben wir als Verband regelmäßig beim baden-württembergischen Innenministerium und dem Staatsministerium nachgefragt, ob die grün-schwarze Landesregierung Fälle von Hasskriminalität und Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gesondert erfassen und in der jährlichen Kriminalstatistik entsprechend ausweisen möge“, so Fritzsche.

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