Für ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg
Mit dem Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ hat im März 2021 ein breites gesellschaftliches Bündnis von Vereinen, Gewerkschaften, Betroffenenorganisationen, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften die bestehenden Lücken im Diskriminierungsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts kritisiert und ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg gefordert. Ein LADG würde auch in öffentlichen Stellen – vom Bildungsbereich über Behörden bis hin zur Landespolizei – denselben Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Mit unserem Positionspapier fordern wir nun von der Landesregierung, den Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht vollumfänglich umzusetzen.
Ein gut ausgearbeitetes LADG wäre ein Meilenstein für Baden-Württemberg. Um einen umfassenden Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, braucht es weitergehende Maßnahmen. Wir wünschen uns ein Land, in dem Diskriminierung proaktiv entgegengewirkt wird, in dem Menschen, die diskriminiert werden, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen und sichere Strukturen vorfinden können, die sie bei der Rechtsdurchsetzung wirkungsvoll unterstützen. Allen Menschen muss im Rahmen des LADG der gleiche Diskriminierungsschutz gewährleistet werden, welcher bereits im Arbeits- und Zivilrecht vorhanden ist.
Wer ist „Wir“? Der LSVD BW gehört zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis von Vereinen, Betroffenenorganisationen, Gewerkschaften, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften, denn nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Beratungsstellen und Betroffenenverbänden einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist. Wir fordern ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg. Die Forderungen im Einzelnen finden Sie in unserem Positionspapier.
Weitere Mitstreiter*innen erwünscht! Hier können Sie als Einzelperson oder als Organisation mitzeichnen.