Diskriminierungsschutz umsetzen – jetzt!

Für ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg

Mit dem Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ hat im März 2021 ein breites gesellschaftliches Bündnis von Vereinen, Gewerkschaften, Betroffenenorganisationen, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften die bestehenden Lücken im Diskriminierungsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts kritisiert und ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg gefordert. Ein LADG würde auch in öffentlichen Stellen – vom Bildungsbereich über Behörden bis hin zur Landespolizei – denselben Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Mit unserem Positionspapier fordern wir nun von der Landesregierung, den Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht vollumfänglich umzusetzen.

Ein gut ausgearbeitetes LADG wäre ein Meilenstein für Baden-Württemberg. Um einen umfassenden Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, braucht es weitergehende Maßnahmen. Wir wünschen uns ein Land, in dem Diskriminierung proaktiv entgegengewirkt wird, in dem Menschen, die diskriminiert werden, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen und sichere Strukturen vorfinden können, die sie bei der Rechtsdurchsetzung wirkungsvoll unterstützen. Allen Menschen muss im Rahmen des LADG der gleiche Diskriminierungsschutz gewährleistet werden, welcher bereits im Arbeits- und Zivilrecht vorhanden ist.

Wer ist „Wir“? Der LSVD BW gehört zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis von Vereinen, Betroffenenorganisationen, Gewerkschaften, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften, denn nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Beratungsstellen und Betroffenenverbänden einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist. Wir fordern ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg. Die Forderungen im Einzelnen finden Sie in unserem Positionspapier.

Weitere Mitstreiter*innen erwünscht! Hier können Sie als Einzelperson oder als Organisation mitzeichnen.

Minuspunkte beim Thema queere Bildung – LSVD BW zu 365 Tagen Grün-Schwarz in zweiter Auflage

In dieser Woche wird der grün-schwarze Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode ein Jahr alt. „Jetzt für morgen“ heißt der „Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ von Grünen und CDU. Sehr viel Erneuerung versprach das 162-Seiten-Werk in der Tat in Sachen Antidiskriminierungsarbeit und LSBTTIQ-Rechten. Was ist schon umgesetzt, was auf dem Weg, wo hakt’s noch?

Der neue Koalitionsvertrag ist fertig.
Der Koalitionsvertrag spricht an sieben Stellen von Belangen und Rechten für LSBTTIQ.

„Die erneute Auflage des Erfolgs-Regierungsbündnisses Grün-Schwarz hatte sich vor einem Jahr im Bereich Antidiskriminierungsarbeit und Gleichstellung von queeren Menschen in Baden-Württemberg viel vorgenommen. Noch nie zuvor war ein Koalitionsvertrag querschnittsmäßig und ressortübergreifend so prall gefüllt mit Maßnahmen gegen Diskriminierung“, so Kerstin Rudat vom Vorstandsteam des Lesben- und Schwulenverbands Baden-Württemberg e.V.. „Umso wichtiger ist, jetzt jedes Jahr draufzuschauen, was bereits erreicht bzw. eingehalten wurde.“

Weiterlesen

Baden-Württemberg braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz – jetzt!

Breites Bündnis fordert Schließung der bestehenden Schutzlücke und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten – LSVD Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnenden

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwartet mit dem gemeinsamen Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ von der zukünftigen Regierungskoalition, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verankern.

Weiterlesen