Große Nachfrage: Baden-Württemberg:innen nutzen das Selbstbestimmungsgesetz

Seit dem 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland. Nach unseren Recherchen wird von der Möglichkeit zur Anmeldung, um den Geschlechtseintrag bei den Kommunen ändern zu lassen, in Baden-Württemberg sehr stark Gebrauch gemacht.

Eine trans- und eine nonbinäre Flagge auf Grund mit dem Satz "Sei, wer du bist"
Das Selbstbestimmungsgesetz ist endlich in Kraft getreten. Grafik: Kerstin Rudat/Canva

Schon seit dem 1. August konnte der Wunsch auf Änderung angemeldet werden. In Mannheim hatten sich laut „Mannheimer Morgen“ allein schon in der ersten August-Woche 38 Menschen angemeldet, aktuelle Zahlen liegen uns nicht vor. In Heidelberg hatten sich allein bis Mitte September 109 Menschen laut „Stuttgarter Nachrichten“ angemeldet. In Freiburg hatten bis Ende der ersten November-Woche laut SWR 105 Menschen ihren Wunsch auf Änderung angemeldet. In Friedrichshafen waren es laut „Schwäbischer Zeitung“ bis Ende Oktober 7 Anmeldungen und bis Mitte Oktober in Ulm 43, in Ehingen 8 und in Biberach 7. Die „Südwest Presse“ meldete für Reutlingen bis zum 8.11. 8 Anmeldungen.

Auch in der Region Stuttgart haben viele Menschen Gebrauch von der Meldemöglichkeit gemacht, wie eine Abfrage bei den Standesämtern in Stuttgart und den großen Kreisstädten ergab. In Stuttgart hatten demnach laut SWR bis zur zweiten November-Woche 171 Personen bei einem der Standesämter ihren Wunsch auf Geschlechtsänderung angemeldet. Bei 56 Personen wurde die Änderung bereits vollzogen. In Ludwigsburg gab es im selben Zeitraum 16 Anmeldungen, in Göppingen 10. In Esslingen lagen den Angaben nach 26 Anmeldungen vor. In Waiblingen haben seither 12 Menschen ihren Wunsch angemeldet, bei zweien wurde er bereits erfüllt. In Böblingen meldeten sich 13 Menschen. Zahlen weiterer Städte liegen uns nicht vor bzw. konnten wir nicht eruieren.

Wir freuen uns, dass im November auch die Medien lokal und regional so breit und vielfältig über diesen Meilenstein berichtet haben!

LSVD Baden-Württemberg begrüßt „Stuttgarter Erklärung“ – Straftatbestand Hasskriminalität weiter differenzieren

Der Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg (LSVD) begrüßt die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zum Thema Hasskriminalität, sieht aber nach wie vor Nachbesserungsbedarf bei der Erfassung entsprechender Straftaten und fragt sich, wie die „Stuttgarter Erklärung“ konkret und praxistauglich umgesetzt werden soll.

Bei ihrer Sitzung Ende vergangener Woche befasste sich die Innenministerkonferenz zum ersten Mal mit dem Thema Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Als Beschluss bat das Gremium das Bundesinnenministerium, eine unabhängige Fachkommission einzuberufen und veröffentlichte eine fünf Seiten lange „Stuttgarter Erklärung“, eine Art Selbstverpflichtung, gemeinsam gegen Hasskriminalität und Hate Speech vorzugehen – on- und offline. Dies könnte der Beginn einer abgestimmten Politik gegen Hasskriminalität sein. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt wie der LSVD-Bundesverband das Vorhaben. „Bereits zwei Mal stand ein nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Koalitionsvertrag der ehemaligen Großen Koalitionen. Umgesetzt wurde leider nichts“, so Kerstin Fritzsche vom Vorstand. „Dafür ist es sinnvoll, erst einmal eine Basis zu schaffen, aufgrund derer Hasskriminalität gegen queere Menschen überhaupt breit und sinnvoll erfasst und analysiert werden kann. Jetzt gibt es eine erneute Chance dazu, und das zukünftige Bundesinnenministerium könnte und sollte das entsprechend umsetzen.“

Polizeiliche Kriminalstatistik BW weist queerfeindliche Straftaten nicht gesondert aus

Allerdings sieht der LSVD Baden-Württemberg auch weiterhin die Länder in der Pflicht. Vor allem die Kriminalstatistiken der Länder müssen sich ändern. Unter den Bundesländern veröffentlicht lediglich Berlin regelmäßig die gemeldeten Zahlen von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, nun will Bremen dem Beispiel folgen. „Seit drei Jahren haben wir als Verband regelmäßig beim baden-württembergischen Innenministerium und dem Staatsministerium nachgefragt, ob die grün-schwarze Landesregierung Fälle von Hasskriminalität und Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gesondert erfassen und in der jährlichen Kriminalstatistik entsprechend ausweisen möge“, so Fritzsche.

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