Zum diesjährigen IDAHOBITA am 17. Mai, dem „Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans- und Asexuellenfeindlichkeit“, hatten wir zusammen mit IG CSD Stuttgart – Stuttgart Pride, Aids-Hilfe Stuttgart, Weissenburg, LC Stuttgart, Türkischer Gemeinde Baden-Württemberg, Bären Stuttgart, Salz der Erde MMC Gemeinde Stuttgart sowie VelsPolSÜD (Interessenvertretung und Mitarbeiter:innennetzwerk für queere Beschäftigte in Polizei, Justiz und Zoll in Baden-Württemberg und Bayern) einen Aktionstag mit Informationsangeboten, Musik- und Redebeiträgen auf dem Stuttgarter Rotebühlplatz veranstaltet. Hier könnt ihr unsere Rede nachlesen.
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IDAHOBITA 2023 am 17. Mai auf dem Stuttgarter Marktplatz
Am 17.5., dem Internationalen Protesttag gegen LSBTTIQ+A-Feindlichkeit, haben wir gegen die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen demonstriert – hier in Deutschland und weltweit.
Die Gewalt gegen queere Menschen nimmt rasant zu: Die Statistiken des Bundesinnenministeriums, des baden-württembergischen Innenministeriums und regierungsferner Organisationen zeigen einen seit Jahren anhaltenden Anstieg bei der Anzeige queerfeindlicher Gewalt. Kaum ein CSD im letzten Jahr verlief ohne Gewalt durch Angriffe auf Teilnehmende, Regenbogenfahnen wurden verbrannt wie in Karlsruhe 2022, und in Münster erlag Malte C. den Folgen eines brutalen Angriffes beim CSD. In den USA gab es in den letzten Monaten über 300 queerfeindliche Gesetzesinitiativen, und auch die Gewalt gegen queere Menschen in einigen unserer Nachbarländern nimmt weiter zu. Queere Menschen erfahren jedoch nicht nur physische Gewalt – tägliche Diskriminierung, Beleidigung, abschätzige Blicke und mangelnde soziale Teilhabe sind ebenso an der Tagesordnung, insbesondere, wenn mehrere Diskriminierungsebenen zusammenkommen.
WeiterlesenLSVD Baden-Württemberg begrüßt „Stuttgarter Erklärung“ – Straftatbestand Hasskriminalität weiter differenzieren
Der Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg (LSVD) begrüßt die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zum Thema Hasskriminalität, sieht aber nach wie vor Nachbesserungsbedarf bei der Erfassung entsprechender Straftaten und fragt sich, wie die „Stuttgarter Erklärung“ konkret und praxistauglich umgesetzt werden soll.
Bei ihrer Sitzung Ende vergangener Woche befasste sich die Innenministerkonferenz zum ersten Mal mit dem Thema Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Als Beschluss bat das Gremium das Bundesinnenministerium, eine unabhängige Fachkommission einzuberufen und veröffentlichte eine fünf Seiten lange „Stuttgarter Erklärung“, eine Art Selbstverpflichtung, gemeinsam gegen Hasskriminalität und Hate Speech vorzugehen – on- und offline. Dies könnte der Beginn einer abgestimmten Politik gegen Hasskriminalität sein. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt wie der LSVD-Bundesverband das Vorhaben. „Bereits zwei Mal stand ein nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Koalitionsvertrag der ehemaligen Großen Koalitionen. Umgesetzt wurde leider nichts“, so Kerstin Fritzsche vom Vorstand. „Dafür ist es sinnvoll, erst einmal eine Basis zu schaffen, aufgrund derer Hasskriminalität gegen queere Menschen überhaupt breit und sinnvoll erfasst und analysiert werden kann. Jetzt gibt es eine erneute Chance dazu, und das zukünftige Bundesinnenministerium könnte und sollte das entsprechend umsetzen.“
Polizeiliche Kriminalstatistik BW weist queerfeindliche Straftaten nicht gesondert aus
Allerdings sieht der LSVD Baden-Württemberg auch weiterhin die Länder in der Pflicht. Vor allem die Kriminalstatistiken der Länder müssen sich ändern. Unter den Bundesländern veröffentlicht lediglich Berlin regelmäßig die gemeldeten Zahlen von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, nun will Bremen dem Beispiel folgen. „Seit drei Jahren haben wir als Verband regelmäßig beim baden-württembergischen Innenministerium und dem Staatsministerium nachgefragt, ob die grün-schwarze Landesregierung Fälle von Hasskriminalität und Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gesondert erfassen und in der jährlichen Kriminalstatistik entsprechend ausweisen möge“, so Fritzsche.
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