Baden-Württemberg wird LSBTIQA+-Freiheitsraum – Wir begrüßen das Votum

Gestern hat der Landtag von Baden-Württemberg dem Antrag „Baden-Württemberg wird Freiheitsraum für LSBTIQA+ Personen“ zugestimmt. Der Antrag orientiert sich an einer Entschließung des Europäischen Parlaments, die EU zum Freiheitsraum für LSBTTIQ* zu erklären. Mit dem gestrigen Votum ist Baden-Württemberg das dritte Bundesland nach Berlin und Bremen, das sich zur Freiheitszone für Queers erklärt.

„Wir begrüßen es, dass sich der Landtag mit der Annahme des Antrags ‚Baden-Württemberg wird Freiheitsraum für LSBTIQA+-Personen‘ deutlich gegen Queerfeindlichkeit stellt und sich ebenfalls den Forderungen des Europäischen Parlaments anschließt“, so Kerstin Rudat aus dem Landesvorstand. „LSBTTIQ* sollten überall in der EU die Freiheit genießen, ihre sexuelle und geschlechtliche Identität zu leben und öffentlich zu zeigen, ohne Angst vor Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung haben zu müssen. Die Behörden auf allen Regierungsebenen innerhalb der EU sind damit in die Pflicht genommen, die Gleichheit und die Grundrechte aller, einschließlich LSBTTIQ*-Personen, zu schützen und zu fördern.“

Baden-Württemberg wird nach Berlin und Bremen LSBTIQA+ Freedom Zone

Den Erst-Antrag hatte die SPD gestellt. Grüne, FDP und CDU hatten sich diesem mit einem Änderungsantrag angeschlossen, sodass das Anliegen in einem neuen Entschließungsantrag gemeinsam ins Parlament eingebracht wurde. Überraschenderweise wurde der Antrag einstimmig am Donnerstag im Landtag angenommen – auch die AfD stimmte ihm zu.

Der LSVD Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung, engagiert Hass und Hetze zu begegnen und ihre Bemühungen im Kampf gegen LSBTTIQ*-feindliche Hassgewalt und -kriminalität zu verstärken. Dazu gehört es auch, endlich ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Kerstin Rudat: „Wir sehen die Erklärung zur LSBTIQA+-Freiheitszone als Versprechen der baden-württembergischen Landesregierung, sich verstärkt dem Schutz und der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Menschen zu widmen sowie für ihren Schutz im In- und Ausland einzutreten.“

Der Antrag findet sich hier.

EU: Das Parlament ruft die EU zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ aus

Note Ungenügend: Kultusministerium lässt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schulen in Baden-Württemberg nahezu unberücksichtigt

Seit dem Schuljahr 2016/2017 sind die neuen Bildungspläne in Baden-Württemberg in Kraft. Mit ihnen hatte das Kultusministerium sechs Leitperspektiven verankert, darunter auch für das Thema „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. In einem Antrag fordert die Grünen-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg jetzt eine Überprüfung der Umsetzung und eine Studie zur Situation von LSBTTIQ-Jugendlichen und -Lehrerkräften im Bildungsbereich. Eine Stellungnahme des Kultusministeriums, die dem LSVD vorliegt, lässt vermuten, dass LSBTTIQ-Identitäten bisher in Schule und Unterricht eher keine Berücksichtigung fanden.

Es ist sehr enttäuschend, dass das Kultusministerium es in mehr als drei Jahren nicht geschafft hat, die Lebensrealitäten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern, Intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ) in Schule, Unterricht und Lehrkräftefortbildungen zu berücksichtigen, geschweige denn fachbezogene Ansprechpersonen in der Schulverwaltung zu schaffen oder sich für das Lehrpersonal beratend von außen zu suchen. Das gleicht einem Totalausfall. Bereits 2016 wir vorfehlender Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit gewarnt. Leider sehen wir uns damit in unseren Befürchtungen bestätigt„, erklärt Kerstin Fritzsche aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Baden-Württemberg.

Wie der Antwort von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) zu entnehmen ist, wird erst jetzt am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung eine Handreichung erstellt. Diese soll dann vermutlich im Herbst für Schulpsycholog*innen und Beratungslehrer*innen verfügbar sein. Gesellschaftliche Vielfalt gehört zum heutigen Alltag, auf den Schule vorbereiten muss. Das ist originärer Bestandteil ihres Bildungsauftrags, damit Kinder und Jugendliche ein positives und akzeptierendes Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Über die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten muss sachlich und angemessen informiert werden, im Schulunterricht, aber auch in Schulbüchern. In Baden-Württemberg wurden die neuen Lehrpläne 2016/17 extra so angelegt, dass diese Leitperspektive nicht nur für den Biologieunterricht gilt, sondern fächerübergreifend. Im Schulalltag ist das offensichtlich nicht der Fall.

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