Automatische Datenweitergabe – nicht mit uns! Die Änderung der Meldeverordnung in BW muss weg

In BW soll zum 1.11. eine Änderung der Meldeverordnung in Kraft treten, die TIN*-Personen betrifft. Grafik: Kerstin Rudat
In BW soll zum 1.11. eine Änderung der Meldeverordnung in Kraft treten, die TIN*-Personen betrifft. Grafik: Kerstin Rudat

Das baden-württembergische Innenministerium plant die automatisierte und anlasslose Weitergabe sensibler Daten von trans*, inter* und nicht-binären Personen (TIN*) an Polizeibehörden. Die im November veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Meldeverordnung soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Das ist nicht mehr viel Zeit, um etwas ändern zu können. Lasst uns gemeinsam bei CSDs, auf Social Media und mit Briefen und Karten an das Innenministerium protestieren. Schreibt euren Abgeordneten, geht in Gespräche.

Um was es genau geht, warum es schlimm und dringend und wichtig ist, was wir tun, was ihr tun könnt:

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Neue Meldeverordnung in BW – Keine automatische Weitergabe sensibler Meldedaten!

Wir, der LSVD+ Baden-Württemberg, das Queere Netzwerk BW und andere queere Organisationen in Baden-Württemberg kritisieren die geplante automatische Weitergabe früherer Vornamen und Geschlechtseinträge an Polizeibehörden in Baden-Württemberg als unverhältnismäßig und datenschutzrechtlich bedenklich. Wir fordern Transparenz, Beteiligung der Verbände und eine erneute Überprüfung der Regelung.

Ab November 2026 sollen Änderungen von Namen und Geschlechtseinträgen regelmäßig an Polizeibehörden und das LKA übermittelt werden einschließlich früherer Vornamen und früherer Geschlechtseinträge. Dafür wurde die baden-württembergische Meldeverordnung geändert. Diesen Schritt des Innenministeriums haben wir mit großer Besorgnis und Enttäuschung zur Kenntnis genommen.

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