Weihnachten im Kreise der Lieben auch für LSBTTIQ ermöglichen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann, liebe Landesregierung,

die Corona-Krise ist mit massiven Einschränkungen und Einschnitten für uns alle verbunden. Gleichwohl verstärkt die Pandemie auch bestehende Verletzlichkeiten und Ungleichheiten. Die Auswirkungen von Corona und die politischen Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen nicht alle Menschen gleich, sondern je nach Lebenslage unterschiedlich und in unterschiedlicher Intensität.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg erkennt die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an, appelliert gleichzeitig, die Lebensrealität von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTIQ) nicht aus dem Blick zu verlieren. Die für Weihnachten geplanten Ausnahmeregelungen bei den Kontakteinschränkungen sollen nur für den engsten Familienkreis gemacht werden. Als LSVD Baden-Württemberg kritisieren wir deutlich, dass so nur enge Familienangehörige als wichtigste Bezugspersonen gelten. Die Idee der heilen Kernfamilie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die LSBTTIQ in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit ihren Familien gebrochen haben.

Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher für LSBTTIQ essenziell und überlebenswichtig. Ihnen soll jetzt ein gemeinsames Weihnachten verboten werden. Das verstärkt die soziale Isolation von LSBTTIQ. Das kann so nicht hingenommen werden.

Wir möchten Sie daher bitten, sich an den Formulierungen des Bundeslandes Berlin zu orientieren. Demnach dürfen sich zu Weihnachten maximal fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren zu privaten Zusammenkünften treffen. Diese Regelung trägt den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung und ermöglicht ein Weihnachten im Kreise der Lieben für alle.

Brigitte Aichele-Frölich, Katharina Binder, Kerstin Fritzsche, Ulrike Goth, Anne Steiner

UPDATE 23.12.2020

Aufgrund unseres Briefes hatten wir am Freitag ein Gespräch mit dem Staatsministerium. Dies verlief sehr gut, und wir haben einen Vorschlag für eine ergänzende Formulierung gemacht, da die Verordnung sich nicht mehr ändern ließ. Leider wurde dieser von der grün-schwarzen Landesregierung nicht angenommen. Aber die FAQs auf der entsprechenden Website zu der Corona-Verordnung wurden kurzfristig noch angepasst. Dort heißt es jetzt: „Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Von der Beschränkung auf zwei Haushalte ausgenommen sind Ehegatten, Lebenspartner*innen (eingetragene Lebenspartnerschaft), Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in direkter Linie also Großeltern, Eltern und Kinder. Dabei dürfen es aber ebenfalls insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Den Haushalten zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu. Hierdurch ist es möglich, dass sich vier Personen aus vier Haushalten mit einem entsprechenden Näheverhältnis treffen können.“ Allerdings dürften die meisten so kurz vor Heiligabend ohnehin schon ihre Planungen gemacht haben…