Entscheidung der Württembergischen Landessynode zur Trauung ist enttäuschend

Weiterhin ist keine Trauung für lesbische und schwule Paare in der Ev. Landeskirche in Württemberg möglich. Der LSVD+ BW bedauert die Entscheidung der Landessynode auf ihrer Herbsttagung. Kirche ist vielfältig. Dass es erneut nicht gelungen ist, eine Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare herzustellen, ist eine Enttäuschung für alle queeren Mitglieder der Landeskirche.

Die Württembergische Evangelische Landessynode hat während ihrer Herbsttagung in den vergangenen Tagen über eine Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur kirchlichen Trauung und des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung beraten. Eine notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Änderung, um zukünftig lesbischen und schwulen Paaren die Trauung in ihrer Kirche zu ermöglichen, wurde erneut knapp verfehlt.

Damit schafft die Ev. Landeskirche in Württemberg es wieder nicht, eine Gleichstellung für ihre lesbischen und schwulen Mitglieder zu schaffen – und deren Diskriminierung in dieser Landeskirche geht weiter. Denn die 2019 gefundene Lösung der Segnung auf Basis der Zustimmung durch die Gemeinde stellt eine faulen Kompromiss dar. In 14 Landeskirchen Deutschlands entspricht der Segnungsgottesdienst für homosexuelle Paare automatisch einer Trauung.

Wir leben in Zeiten von Hass gegen queere Menschen – ein starkes Zeichen wäre schön gewesen

Schade, dass die Ev. Landeskirche in Württemberg damit gerade in Zeiten von zunehmender Hasskriminalität gegen queere Menschen und in denen wieder diskutiert wird, wer noch zu unserer Gesellschaft gehört und wer nicht, kein starkes Signal sendet. Sondern mit ihrer Haltung suggeriert, dass schwule und lesbische Paare Menschen zweiter Klasse sind, die sich in ihren Gemeinden weiterhin hinten anstellen sollen. Gleichzeitig hat die Landessynode bei ihrer Herbsttagung jedoch Entschlüsse gegen Diskriminierung und Verfolgung von Christ:innen im Ausland beschlossen.

Der Lesben- und Schwulenverband – Queere Vielfalt Baden-Württemberg e.V. bedauert die Entscheidung. Sie ist leider nicht historisch, sondern historisch rückständig. 

Landessynode Württemberg streitet über öffentliche Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren

Lesben- und Schwulenverband kritisiert eingebrachten Entwurf

Stuttgart, 29. November 2018. Gestern hat die 15. Württembergische Evangelische Landessynode es wiederholt versäumt, die Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Ein Antrag, der zumindest die öffentliche Segnung erlauben würde, wurde zwar in die Synode eingebracht, eine endgültige Entscheidung fällt jedoch erst im Frühjahr 2019. Der Entwurf sieht vor, Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in einem öffentlichen Gottesdienst in bis zu einem Viertel der Kirchengemeinden zu ermöglichen, wenn eine Dreiviertelmehrheit des Kirchengemeinderats und der Pfarrer*innen dieser zustimmt. Der Kirchenrat darf jedoch erst darüber entscheiden, wenn er vorher vom Oberkirchenrat dazu ermächtigt wurde. An der Praxis der nicht öffentlichen Segnungen im Rahmen der Seelsorge soll festgehalten werden. Weiterlesen