Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 Abs. 1 DSGVO

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 Abs. 1 DSGVO

1. Angaben zur verantwortlichen Person:

Brigitte Aichele-Frölich, Landesvorstand

LSVD Baden-Württemberg e.V.
Weissenburgstr. 28 a
70180 Stuttgart
E-Mail: brigitte.aichele-froelich@lsvd.de

2. Angaben zur Vertretung der verantwortlichen Person:

Marion Lüttig, Landesvorstand

LSVD Baden-Württemberg e.V.
Weissenburgstr. 28 a
70180 Stuttgart
E-Mail:  marion.luettig@lsvd.de

3. Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten

Rechtsanwalt Dr. Thomas Hahn
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hahn
Reinhardtstr. 12
10117 Berlin
Tel.: 030 28495890
E-Mail: kanzlei@rahahn.de

4. Verarbeitungstätigkeit:

Verarbeitet werden:

  • Mitgliederdaten,
  • Daten von Personen, die sich zu Veranstaltungen anmelden,
  • Daten von Spendern,
  • Daten der Abonnenten des Newsletters,
  • Daten von Anfragenden und Daten, die sich aus dem Schriftwechsel mit Dritten ergeben,
  • Daten der Beschäftigten und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen

5. Art der Verarbeitung

  • Erfassen der Daten in Datenbanken, die durch Kennwort geschützt sind,
  • Erfassen der Daten aus besonderem Anlass in Tabellen,
  • Speicherung in Verzeichnissen.

6. Mit der Verarbeitung betraute Personen

Brigitte Aichele-Frölich, Landesvorstand
Katharina Binder, Landesvorstand
Marion Lüttig, Landesvorstand
Kerstin Fritzsche, Landesvorstand
Ulrike Goth, Landesvorstand
Marina Klöpfer, Angestellte des LSVD
Gudrun Haase, Ehrenamtliche für den LSVD

alle:
LSVD Baden-Württemberg e.V.
Weissenburgstr. 28 a
70180 Stuttgart
E-Mail: ba-wue@lsvd.de

7. Weitere Zugriffsberechtigte

René Mertens – Bund-Länder-Koordination

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland
Hauptstadtbüro und Pressestelle
Almstadtstraße 7
10119 Berlin-Mitte
Tel.: 030-789 54 778
Fax: 030-789 54 779
E-Mail: rene.mertens(at)lsvd.de

8. Personen, denen gegenüber die Daten offengelegt werden

Die Daten werden nur an Personen weitergegeben, die die Daten für die Erledigung eines Auftrags des LSVD Bund oder eines Landverbandes benötigen und die sich durch Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung verpflichtet haben, die Daten nur im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit zu verwenden, sie weder dritten Personen zugänglich zu machen noch sie für persönliche Zwecke zu gebrauchen und sie spätestens vier Jahre nach Erledigung des Auftrags zu löschen.

Wenn sich Personen zu einer Veranstaltung anmelden, die von einem Mittelgeber gefördert wird, muss der LSVD bei der Abrechnung der Fördergelder dem Mittelgeber zusammen mit dem Verwendungsnachweis eine Liste der Teilnehmer vorlegen.

9. Löschung der Daten

Die Daten werden gelöscht:

  • Mitgliederdaten:

vom LSVD Bund: spätestens vier Jahre, nachdem ein Mitglied ausgeschieden ist und keine Beitragsrückstände mehr hat oder wenn der LSVD Bund auf die Beitreibung der Beitragsrückstände verzichtet hat,

von den LSVD-Landesverbänden: spätestens vier Jahre nach Erhalt der Mitteilung des LSVD Bund, dass das Mitglied ausgeschieden ist.

  • Daten von Personen, die sich zu Veranstaltungen anmelden:

spätestens vier Jahre nach der abschließenden Abrechnung der Veranstaltung, für die die Daten erhoben worden sind,

wenn die Veranstaltung von einem Mittelgeber gefördert wird, spätestens vier Jahre nach der Billigung der Abrechnung der Projektgelder durch den Mittelgeber. Der LSVD wird den Mittelgeber nach der Billigung der Abrechnung bitten, die dem Mittelgeber übersandte Teilnehmerliste zu löschen.

  • Daten von Spenderinnen und Spendern:

Die Daten werden nicht gelöscht,

weil die Spenderinnen und Spender Zuwendungsbestätigungen erhalten und der LSVD nicht erfährt, wann deren Einkommensteuererklärungen für das betreffende Jahr Bestandskraft erlangt haben,

weil der LSVD die Daten der Spenderinnen und Spender für neue Spendenaufrufe verarbeitet. Das unterbleibt, wenn uns die Spenderinnen und Spender auffordern, ihnen keine Spendenaufrufe mehr zu schicken.

  • Daten der Bezieher des Newsletters:

zusammen mit der Abmeldung

  • Daten von Anfragenden und anderen Vorgängen:

vier Jahre nach Abschluss des Vorgangs

  • Daten der Beschäftigten und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen:

vier Jahre nach Ausscheiden oder Beendigung der Aufgaben.

9. Plugins und Links

Wenn Sie auf den Seiten des LSVD oder seiner Unterseiten auf Plugins wie Feed Them (Facebook Einbindung) bzw. Yottie (YouTube) oder auf Links zu anderen Webseiten einschließlich der Links auf Social Medias klicken, werden die Betreiber der angewählten Webseiten Ihre Daten verarbeiten und dabei auch registrieren, dass Sie sich von einer Webseite des LSVD oder einer seiner Unterseiten in die betreffenden Webseite eingewählt haben. Darauf haben wir keinen Einfluss.