Pressemeldung, 27. November 2017
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unterstützt Forderung der „Offenen Kirche“ Württemberg
Dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch einen Traugottesdienst bekommen? Diese Diskussion wird auf der 15. Württembergischen Evangelischen Landessynode in
Stuttgart geführt. Denn die „OFFENE KIRCHE – Evangelische Vereinigung in Württemberg“ hat einen entsprechenden Änderungsantrag zur Öffnung der Traugottesdienste eingebracht, der am 28. November entschieden werden soll.
„Die Delegierten der Landessynode sollten ihre Chance nutzen, um die Diskriminierung und Ausgrenzung von Lesben und Schwulen in der Landeskirche zu beenden. Kirchen müssen besonders jetzt für Zusammenhalt werben und deutlich machen, dass sich Religion und Akzeptanz von Lesben und Schwulen nicht ausschließen müssen.“, betont
Brigitte Aichele-Frölich aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Baden-Württemberg.
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Pressekontakt
Brigitte Aichele-Frölich (Landesvorstand LSVD Baden-Württemberg)
Email: brigitte.aichele-froelich@lsvd.de / Mobilfunk: 01577 469 78 78
Brigitte Aichele-Frölich (Landesvorstand LSVD Baden-Württemberg)
Email: brigitte.aichele-froelich@lsvd.de / Mobilfunk: 01577 469 78 78