Der LSVD Baden-Württemberg ruft die grün-schwarze Landesregierung dazu auf, das Adoptionshilfegesetz im Bundesrat zu blockieren.
Stuttgart, 09. Juni 2020. Am 28. Mai hat der Bundestag das sogenannte Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Neben einigen positiven Aspekten verschärft das Gesetz allerdings die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame Elternschaft zu erreichen. Im Juli muss der Bundesrat noch dem Gesetz zustimmen.

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, die Verschärfung der Diskriminierung für Regenbogenfamilien im Bundesrat zu stoppen. Solange das Abstammungsrecht Zwei-Mütter-Familien ignoriert, müssen sie vom Adoptionshilfe-Gesetz ausgenommen werden. Es ist entwürdigend und im höchstem Maße diskriminierend, wenn der Co-Mutter durch Staat und Behörden erst einmal widersprochen wird, Mutter sein zu können.“, so Kerstin Fritzsche vom Landesvorstand des LSVD Baden-Württemberg.
In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Kretschmann hat der LSVD BW die Landesregierung gebeten, das geplante Gesetz nicht im Bundesrat passieren zu lassen.
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