Baden-Württemberg wird LSBTIQA+-Freiheitsraum – Wir begrüßen das Votum

Gestern hat der Landtag von Baden-Württemberg dem Antrag „Baden-Württemberg wird Freiheitsraum für LSBTIQA+ Personen“ zugestimmt. Der Antrag orientiert sich an einer Entschließung des Europäischen Parlaments, die EU zum Freiheitsraum für LSBTTIQ* zu erklären. Mit dem gestrigen Votum ist Baden-Württemberg das dritte Bundesland nach Berlin und Bremen, das sich zur Freiheitszone für Queers erklärt.

„Wir begrüßen es, dass sich der Landtag mit der Annahme des Antrags ‚Baden-Württemberg wird Freiheitsraum für LSBTIQA+-Personen‘ deutlich gegen Queerfeindlichkeit stellt und sich ebenfalls den Forderungen des Europäischen Parlaments anschließt“, so Kerstin Rudat aus dem Landesvorstand. „LSBTTIQ* sollten überall in der EU die Freiheit genießen, ihre sexuelle und geschlechtliche Identität zu leben und öffentlich zu zeigen, ohne Angst vor Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung haben zu müssen. Die Behörden auf allen Regierungsebenen innerhalb der EU sind damit in die Pflicht genommen, die Gleichheit und die Grundrechte aller, einschließlich LSBTTIQ*-Personen, zu schützen und zu fördern.“

Baden-Württemberg wird nach Berlin und Bremen LSBTIQA+ Freedom Zone

Den Erst-Antrag hatte die SPD gestellt. Grüne, FDP und CDU hatten sich diesem mit einem Änderungsantrag angeschlossen, sodass das Anliegen in einem neuen Entschließungsantrag gemeinsam ins Parlament eingebracht wurde. Überraschenderweise wurde der Antrag einstimmig am Donnerstag im Landtag angenommen – auch die AfD stimmte ihm zu.

Der LSVD Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung, engagiert Hass und Hetze zu begegnen und ihre Bemühungen im Kampf gegen LSBTTIQ*-feindliche Hassgewalt und -kriminalität zu verstärken. Dazu gehört es auch, endlich ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Kerstin Rudat: „Wir sehen die Erklärung zur LSBTIQA+-Freiheitszone als Versprechen der baden-württembergischen Landesregierung, sich verstärkt dem Schutz und der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Menschen zu widmen sowie für ihren Schutz im In- und Ausland einzutreten.“

Der Antrag findet sich hier.

EU: Das Parlament ruft die EU zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ aus

Diskriminierungsschutz umsetzen – jetzt!

Für ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg

Mit dem Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ hat im März 2021 ein breites gesellschaftliches Bündnis von Vereinen, Gewerkschaften, Betroffenenorganisationen, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften die bestehenden Lücken im Diskriminierungsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts kritisiert und ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg gefordert. Ein LADG würde auch in öffentlichen Stellen – vom Bildungsbereich über Behörden bis hin zur Landespolizei – denselben Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Mit unserem Positionspapier fordern wir nun von der Landesregierung, den Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht vollumfänglich umzusetzen.

Ein gut ausgearbeitetes LADG wäre ein Meilenstein für Baden-Württemberg. Um einen umfassenden Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, braucht es weitergehende Maßnahmen. Wir wünschen uns ein Land, in dem Diskriminierung proaktiv entgegengewirkt wird, in dem Menschen, die diskriminiert werden, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen und sichere Strukturen vorfinden können, die sie bei der Rechtsdurchsetzung wirkungsvoll unterstützen. Allen Menschen muss im Rahmen des LADG der gleiche Diskriminierungsschutz gewährleistet werden, welcher bereits im Arbeits- und Zivilrecht vorhanden ist.

Wer ist „Wir“? Der LSVD BW gehört zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis von Vereinen, Betroffenenorganisationen, Gewerkschaften, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften, denn nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Beratungsstellen und Betroffenenverbänden einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist. Wir fordern ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg. Die Forderungen im Einzelnen finden Sie in unserem Positionspapier.

Weitere Mitstreiter*innen erwünscht! Hier können Sie als Einzelperson oder als Organisation mitzeichnen.

Neuer Koalitionsvertrag: Regenbogenforderungen in wichtigen Punkten erfüllt

Am Mittwoch haben Bündnis 90/Die Grünen und die CDU in Baden-Württemberg ihren neuen Koalitionsvertrag vorgestellt. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt das breite Vorgehen gegen Hasskriminalität und Hate Speech, sieht aber Lücken bei den Themen Bildung und Corona.

Dazu erklärt Kerstin Fritzsche aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Baden-Württemberg:

„Wir freuen uns, dass die zukünftigen Regierungsparteien sich für die Akzeptanz und Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTTIQ) in Baden-Württemberg einsetzen wollen. Die zugesagte Fortschreibung des Aktionsplans ‚Für Akzeptanz & gleiche Rechte‘, die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes sowie das Versprechen, die im Bildungsplan verankerte Leitperspektive ‚Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt‘ besser umsetzen zu wollen, ist sehr erfreulich. Auch den Willen, sich im Bundesrat sowie auf internationaler Ebene für die Stärkung von Regenbogenfamilien einsetzen zu wollen und das klare Bekenntnis zum besonderen Schutzstatus von LSBTTIQ-Geflüchteten begrüßen wir. Damit sind wesentliche Forderungen unseres Verbandes tatsächlich in den Koalitionsvertrag und damit in die Regierungsvorhaben von Grün-Schwarz mit eingeflossen.“

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Baden-Württemberg braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz – jetzt!

Breites Bündnis fordert Schließung der bestehenden Schutzlücke und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten – LSVD Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnenden

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwartet mit dem gemeinsamen Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ von der zukünftigen Regierungskoalition, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verankern.

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Note Ungenügend: Kultusministerium lässt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schulen in Baden-Württemberg nahezu unberücksichtigt

Seit dem Schuljahr 2016/2017 sind die neuen Bildungspläne in Baden-Württemberg in Kraft. Mit ihnen hatte das Kultusministerium sechs Leitperspektiven verankert, darunter auch für das Thema „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. In einem Antrag fordert die Grünen-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg jetzt eine Überprüfung der Umsetzung und eine Studie zur Situation von LSBTTIQ-Jugendlichen und -Lehrerkräften im Bildungsbereich. Eine Stellungnahme des Kultusministeriums, die dem LSVD vorliegt, lässt vermuten, dass LSBTTIQ-Identitäten bisher in Schule und Unterricht eher keine Berücksichtigung fanden.

Es ist sehr enttäuschend, dass das Kultusministerium es in mehr als drei Jahren nicht geschafft hat, die Lebensrealitäten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern, Intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ) in Schule, Unterricht und Lehrkräftefortbildungen zu berücksichtigen, geschweige denn fachbezogene Ansprechpersonen in der Schulverwaltung zu schaffen oder sich für das Lehrpersonal beratend von außen zu suchen. Das gleicht einem Totalausfall. Bereits 2016 wir vorfehlender Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit gewarnt. Leider sehen wir uns damit in unseren Befürchtungen bestätigt„, erklärt Kerstin Fritzsche aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Baden-Württemberg.

Wie der Antwort von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) zu entnehmen ist, wird erst jetzt am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung eine Handreichung erstellt. Diese soll dann vermutlich im Herbst für Schulpsycholog*innen und Beratungslehrer*innen verfügbar sein. Gesellschaftliche Vielfalt gehört zum heutigen Alltag, auf den Schule vorbereiten muss. Das ist originärer Bestandteil ihres Bildungsauftrags, damit Kinder und Jugendliche ein positives und akzeptierendes Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Über die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten muss sachlich und angemessen informiert werden, im Schulunterricht, aber auch in Schulbüchern. In Baden-Württemberg wurden die neuen Lehrpläne 2016/17 extra so angelegt, dass diese Leitperspektive nicht nur für den Biologieunterricht gilt, sondern fächerübergreifend. Im Schulalltag ist das offensichtlich nicht der Fall.

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