In dieser Woche wird der grün-schwarze Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode ein Jahr alt. „Jetzt für morgen“ heißt der „Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ von Grünen und CDU. Sehr viel Erneuerung versprach das 162-Seiten-Werk in der Tat in Sachen Antidiskriminierungsarbeit und LSBTTIQ-Rechten. Was ist schon umgesetzt, was auf dem Weg, wo hakt’s noch?
„Die erneute Auflage des Erfolgs-Regierungsbündnisses Grün-Schwarz hatte sich vor einem Jahr im Bereich Antidiskriminierungsarbeit und Gleichstellung von queeren Menschen in Baden-Württemberg viel vorgenommen. Noch nie zuvor war ein Koalitionsvertrag querschnittsmäßig und ressortübergreifend so prall gefüllt mit Maßnahmen gegen Diskriminierung“, so Kerstin Rudat vom Vorstandsteam des Lesben- und Schwulenverbands Baden-Württemberg e.V.. „Umso wichtiger ist, jetzt jedes Jahr draufzuschauen, was bereits erreicht bzw. eingehalten wurde.“
Der LSVD gratuliert den Grünen in Baden-Württemberg herzlich zum Erfolg bei der Landtagswahl. Seit kurzem ist klar: Es wird eine Neuauflage der grün-schwarzen Koalition geben. Zusammen mit der zukünftigen Landesregierung hoffen wir, gemeinsam für eine Politik der Akzeptanz und Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTTIQ) in Baden-Württemberg kämpfen zu können. Dazu haben wir ein paar Forderungen aufgestellt.
Das Adoptionshilfegesetz, das lesbische Eltern zusätzlich benachteiligt und diskriminiert hätte, ist vom Tisch. Am Donnerstagabend hat dies der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und -rat entschieden. Der LSVD Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung.Jetzt muss es allerdings an die Reform des Abstammungsrechts gehen.
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat legte einen Einigungsvorschlag zur Reform des Adoptionsrechts vor, der eine Diskriminierung lesbischer Eltern vermeiden soll.
Neben sicherlich vielen guten Aspekten hätte das sogenannte Adoptionshilfegesetz die Situation von lesbischen Eltern mit Kind oder Kindern verschlechtert, weil diese sich zusätzlich zu den Prüfungen durchs Jugendamt zur Erlangung der Stiefkindadoption noch einer Beratung hätten unterziehen und den Behörden mutmaßlich bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse hätten offenlegen müssen. Diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung war so nicht hinnehmbar. Während der Mann in einer heterosexuellen Ehe automatisch Vater des in die Ehe geborenen Kindes ist – egal, ob er auch der biologische Vater ist -, muss die Co-Mutter in einem teils langwierigen und unangenehmen Verfahren immer noch ihre “Eignung” als Erziehungsberechtigte beweisen.
Für uns war das Anlass, hier an die baden-württembergische Landesregierung zu appellieren, das Gesetz nicht den Bundesrat passieren zu lassen. Unterstützt wurde dies auch von Queer Grün. Tatsächlich hat der Bundesrat im Juli den Gesetzentwurf gestoppt. „Lesben sind ohnehin dadurch benachteiligt, dass sie in diesen Fällen überhaupt einen Antrag auf Stiefkindadoption stellen und ein umständliches familiengerichtliches Verfahren durchlaufen müssen“, so Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Dazu hatte er im Juli im Bundesrat eine bemerkenswerte Rede gehalten.
Über das vorliegende Gesetz hinaus bleibe die vollständige Gleichstellung lesbischer Paare sein Ziel, so der Sozialminister. Dies sei aber nicht im Adoptionsrecht zu leisten. Dazu bedürfe es einer künftigen Änderung des Abstammungsrechts. Dies ist auch Ziel des LSVD. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden, damit eine Stiefkindadoption in Zukunft Geschichte ist. Zwei Entwürfe hierzu, vom Frühjahr 2019 und vom Herbst diesen Jahres, sind versandet. Wir fordern dringend eine Reform des Abstammungsrechts für die Vielfalt heutiger Familienformen. Für das stete Engagement in beiden Angelegenheiten möchte der LSVD BW Lucha seinen Dank aussprechen.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Gesetz könnte mit dem neuen Kompromissentwurf noch dieses Jahr abgewickelt werden. Vermutlich geht der Entwurf schon kommende Woche in den Bundestag, wo eine Mehrheit wahrscheinlich ist und könnte dann am 18. Dezember den Bundesrat passieren – mit Zustimmung von Baden-Württemberg.
Lesben- und Schwulenverband unterstützt Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold
(06.06.2017) Anlässlich der aktuellen Diskussionen über die Öffnung der Evangelischen Landeskirche Württemberg für Lesben und Schwule erklärt Brigitte Aichele-Frölich, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Landesverband Baden-Württemberg:
Kirchen müssen für Zusammenhalt eintreten und für die Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen werben. Religion und Akzeptanz von Lesben und Schwulen dürfen sich nicht ausschließen. Daher begrüßt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg den couragierten Einsatz der Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold. Weiterlesen →
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